André Castella (1805-1873), radikal
André Castella war der Enkel des Anwalts Jean-Nicolas-André Castella (1739–1807), eines der Anführer im Chenaux-Handel 1781. Er besucht die Schule bei Pater Girard und studiert Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau, Bonn und Berlin. Von 1831 bis 1847 und von 1857 bis 1873 ist er als Anwalt tätig. 1831 wird er Anwalt für den deutschsprachigen Teil des Bezirks Freiburg. Im Militär bekleidet er zuletzt den Rang eines kantonalen Obersts.
Castella's Sohn, Félix Castella (1836–1901), wurde 1858 Arzt und praktizierte im Bürgerspital in Freiburg; 1864 war er Mitgründer der Kunstdüngerfabrik Freiburg.
André Castella ist Mitarbeiter des liberalen Journal du Canton de Fribourg, entwickelt sich jedoch vom Liberalismus zum Radikalismus. Von 1833 bis 1847 ist er Gemeinderat der Stadt Freiburg, von 1840 bis 1862 radikaler Grossrat. Er ist Präsident der Freiburger Sektion des Schweizerischen Nationalvereins. Als Mitglied der provisorischen Regierung vom November 1847 leitet er die Polizeidirektion. Am 8. März 1848 wird er als fünfter Staatsrat gewählt und am 27. November 1955 mit 53 von 61 Stimmen im zweiten Regierungsrang wiedergewählt.
Castella steht Julien Schaller und den extremen Radikalen nahe, die von ihren Feinden als «Schallerei» bezeichnet werden. 1850 und 1856 präsidiert er den Staatsrat.
Castella ist nacheinander Polizeidirektor (1848-1850), Polizei- und Kultusdirektor (1850-1856) und Polizei- und Kriegsdirektor (1856-1857). Als solcher bringt er das Gesetz vom 21. Januar 1849 über die Polizeidirektion, das Gesetz vom 16. März 1852 über die Organisation des Gendarmeriekorps und das Dienstreglement der Gendarmerie vom 29. November 1852 durch. Im Gesundheitsbereich verantwortet er das Gesetz vom 28. Mai 1850 über die Gesundheitspolizei und das Reglement vom 26. November 1851 über die Prüfungen für Personen, welche die Heilkunst ausüben wollen. Von 1848 bis 1850 sitzt Castella im Ständerat.
Nach der Niederlage der Radikalen 1856 und nach seinem forcierten Rücktritt aus der Regierung im Juni 1857 ist Castella erneut als Anwalt tätig und wird 1862, als er dem Grossen Rat und der Politik den Rücken kehrt, Schreiber am Kantonsgericht. 1873 stirbt er im Alter von 68 Jahren.
Aus dem Französischen übersetzt, aus: «LE CONSEIL D'ETAT FRIBOURGEOIS – 1848 – 2011 – Son histoire, son organisation, ses membres» ¦ ISBN: 978-288355-153-4 ¦ Editions La Sarine