Wöchentliche Sitzung
Der Staatsrat versammelt sich in der Regel einmal in der Woche, in der Staatskanzlei. Er kann auch auf Verlangen eines Mitglieds zusammentreten. Die Staatskanzlerin nimmt mit beratender Stimme an den Verhandlungen teil. Der Vizekanzler führt das Protokoll. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Die Anwesenden sind zum Stillschweigen über die Verhandlungen verpflichtet, es sei denn, der Staatsrat entbinde sie von der Schweigepflicht.
Vorbereitung der Sitzungen
Die Direktionen und ihre Verwaltungseinheiten (Dienststellen) überweisen dem Sekretariat des Staatsrats die Geschäfte für die Sitzungen. Das Sekretariat erstellt eine Traktandenliste, die Bordereau genannt wird. Das Bordereau wird von der Staatskanzlerin gutgeheissen.
Die wichtigsten Entscheide
Sie werden den Medien mitgeteilt sowie auf dem Portal des Staates Freiburg sowie auf Social Media wie Twitter veröffentlicht.
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Die Tätigkeiten des Staatsrats
Im Jahr 2022 hielt der Staatsrat 48 Sitzungen ab.
Er erliess 1371 Beschlüsse, 60 neue Reglemente und Verordnungen und 43 Teilrevisionen von bestehenden Reglementen und Verordnungen.
Er überwies dem Grossen Rat 14 Gesetzesentwürfe, 18 Dekretsentwürfe und 22 Berichte.
Er beantwortete 129 Anfragen, 14 Postulate, 34 Motionen und 10 Aufträge von Mitgliedern des Grossen Rates.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Tätigkeitsberichts des Staatsrates.
Rechtsgrundlagen