Jean-Joseph Broye (1797-1870), radikal
Jean Broye (1828–1899) ist Radikaler, Jules Broye Konservativer. Jean Broye ist Jurist, Anwalt, Rechtslehrer an der Akademie, Gemeinderat der Stadt Freiburg während 15 Jahren, radikaler Abgeordneter des Seebezirks im Grossen Rat (1866–1871) und Bundesrichter (1876–1899). Jules Broye, ebenfalls Jurist, ist Anwalt und dann Kantonsrichter.
Jean-Joseph Broye ist Geometer, dann Vermessungskommissar. Von 1831 bis 1847 präsidiert er das Bezirksgericht Freiburg.
Seine politische Karriere beginnt mit der Machtübernahme durch das radikale Regime. Abgeordneter des Broyebezirks von 1847 bis 1856, wird er Mitglied der provisorischen Regierung vom November 1847, in der er die Baudirektion übernimmt. Am 8. März 1848 wird er mit 54 von 62 Stimmen zum vierten Staatsrat gewählt und behält die Baudirektion, die er energisch und tatkräftig leitet. Er bringt das Gesetz von 16. Juni 1848 über die Organisation dieser Direktion und das Gesetz vom 30. Oktober 1849 über die Enteignung für gemeinnützige Zwecke durch. Vor allem jedoch ist er der Vater des ausgezeichneten Strassengesetzes vom 25. November 1849, das den Bau eines dem ganzen Kanton Nutzen bringenden Strassennetzes und dessen Unterhalt durch Staat und Gemeinden vorsieht. Dieses Gesetz bleibt bis 1923 in Kraft !
Im Oktober 1850 tritt Jean-Joseph Broye aus dem Staatsrat zurück. Er wird 1852 Oberförster der Stadt Freiburg und spielt nach 1856 keine politische Rolle mehr. 1870 stirbt er im Alter von 73 Jahren.