Jules Bovet (1887–1971), konservativ
Nach der Primarschule in Estavayer-le-Lac besucht Jules Bovet das Kollegium St. Michael. Er studiert Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg, die er 1913 mit dem Lizentiat abschliesst. Sein Praktikum absolviert er in der angesehenen Anwaltskanzlei von Louis Bourgknecht. Nach Erhalt des Anwaltspatents (1915) eröffnet er seine eigene Kanzlei in seiner Heimatstadt. Als Vertreter des Broyebezirks wird er 1916 in den Grossen Rat gewählt. 1918 wird er Gemeinderat von Estavayer. Bei seiner Ernennung zum Oberamtmann des Broyebezirks 1923 gibt er alle politischen Ämter auf, um sich der Verwaltung seines Bezirks zu widmen.
Nach dem Tod von Georges Python wird Jules Bovet von der Konservativen Volkspartei als einziger Kandidat aufgestellt und am 27. Februar 1927 ohne Überraschung in den Staatsrat gewählt. Er leitet die Direktion der Polizei, der Gesundheit und der Gemeinden (1927–1936), bevor er nach der Neuordnung der Verwaltung vom 29. Dezember 1936 die Justiz- und Polizeidirektion übernimmt. Als gewissenhafter Jurist erarbeitet er ein organisches Gesetz über das Kantonsspital (1929) und verschiedene Ausführungsgesetze zu eidgenössischen Bestimmungen. Seine Hauptaufgabe st jedoch die Abfassung eines wichtigen Gesetzes über die Gesundheitspolizei, das jenes von 1850 ersetzt und vom Grossen Rat 1943 verabschiedet wird. Durch seine intensive gesetzgeberische Tätigkeit trägt Bovet zur Modernisierung des freiburgischen Rechts bei. Als Polizeidirektor beobachtet er aufmerksam das Aufkommen des Kommunismus, ohne es jedoch für nötig zu erachten, die Rechtsvorschriften anzupassen. Wie die Untersuchung von Daniel Sebastiani zeigt, sendet er aber auch Berichte über die nazifreundliche Haltung von Jean-Marie Musy an die Bundespolizei.
Von 1946 an leitet er während der nächsten Legislatur die Erziehungsdirektion im Sinne seiner Vorgänger und lässt ein Gesetz über den Mittelschulunterricht verabschieden (1951). Zudem schliesst er ein Abkommen zwischen dem Staatsrat und den schweizerischen Bischöfen über die Förderung und finanzielle Sicherstellung der Universität (1949).
Nachdem er viermal als Staatsratspräsident gewirkt hat (1931, 1938, 1944, 1949), reicht er am Ende der Legislatur seinen Rücktritt ein. Er wird zum Kantonsrichter ernannt und tauscht damit seine Stelle mit José Python aus, der vom Kantonsgericht als Bovets Nachfolger in den Staatsrat wechselt. 1957 tritt er aus Altersgründen von seinem Richteramt zurück, eröffnet jedoch eine neue Anwaltskanzlei in Freiburg. Gleichzeitig praktiziert er in Estavayer, ist Vizepräsident des Aufsichtsrats der Hypothekarkasse und widmet sich mit Leidenschaft seiner Briefmarkensammlung. Am 30. November 1971 stirbt er im Alter von 84 Jahren in Freiburg.
Aus dem Französische übersetzt, aus: «LE CONSEIL D'ETAT FRIBOURGEOIS – 1848 – 2011 – Son histoire, son organisation, ses membres» ¦ ISBN: 978-288355-153-4 ¦ Editions La Sarine