Sie möchten die Zweisprachigkeit im Kanton Freiburg fördern? Na dann, los – schicken Sie uns Ihr Projekt! Der Staat ruft jedes Jahr zur Eingabe von Projekten zur Förderung der Zweisprachigkeit auf. Die mit jährlich 100 000 Franken dotierte kantonale Finanzhilfe zur Förderung der Zweisprachigkeit unterstützt Initiativen von Gemeinden, Vereinen, Unternehmen, Medien und Kirchen in diesem Bereich. Die Anträge müssen bis am 30. Juni jedes Jahres anhand des unten stehenden Formulars beim Amt für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen (IAEZA) eingereicht werden.
Eine zusätzliche Unterstützung zu derjenigen des Bundes
Dieses Programm der kantonalen Unterstützung ergänzt die von der Eidgenossenschaft zur Förderung der Mehrsprachigkeit in den Verwaltungen eingesetzte Finanzhilfe, die mit einem festen Betrag von 250 000 Franken dotiert ist. Mit diesen beiden Programmen kommen im Kanton Freiburg also jährlich 350 000 Franken zur Unterstützung der Zweisprachigkeit zusammen. Die kantonale Finanzhilfe wird jährlich und vorzugsweise als Starthilfe für die jeweilige Aktivität gewährt. Sie muss den Vorschriften der Gesetzgebung über die Subventionen entsprechen, insbesondere denjenigen über die finanziellen Verhältnisse und die eigenen Bemühungen der Empfängerinnen und Empfänger, die verfügbaren Mittel und den fehlenden Anspruch auf die Gewährung einer Hilfe.