Die Unabhängigkeit ist das anerkannte Recht aller Bürgerinnen und Bürger, dass ihre Anfrage von einer Mediatorin behandelt wird, die keiner Verwaltungs- oder politischen Behörde untergeordnet oder unterstellt ist und nicht von Interessensverbänden beeinflusst wird. Sie zeigt sich darin, dass die Mediatorin nicht instrumentalisiert werden kann und bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nur dem Recht verpflichtet ist.
Die Allparteilichkeit besteht darin, allen Parteien dieselbe Aufmerksamkeit, denselben Respekt und dieselbe Zeit zuzugestehen, ohne Bevorzugung oder Vorurteile. Dafür achtet die Mediatorin darauf, in keinem zu nahen Verhältnis zur öffentlichen Verwaltung oder jeglicher vom Fall betroffenen Person zu stehen oder so zu erscheinen.
Die Neutralität im Rahmen eines administrativen Mediationsverfahrens bedeutet die Abwesenheit von vorgefassten Meinungen darüber, was eine «gute Lösung» des Konflikts für die Parteien wäre. Sie bedeutet ebenfalls, dass die allfälligen Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Mediatorin nicht von ihren persönlichen Überzeugungen beeinflusst werden.
Der Grundsatz der Vertraulichkeit ist ein Kernpunkt der Mediation. Sie gilt nicht nur für die Mediatorin, sondern für alle in das Mediationsverfahren eingebundenen Personen. Sie soll gewährleisten, dass die Preisgabe von Informationen während des Mediationsverfahrens keiner Partei zum Nachteil gereicht.