Raphaël Rimaz, (1986-1996), BGB-SVP
Von Beruf Landwirt, ist Raphaël Rimaz von 1982 bis 1986 Generalrat in Domdidier. 1986 wird er als Vertreter des Mouvement d’action communale (MAC) in den Gemeinderat gewählt. Im gleichen Jahr wird dieses Mandat durch Rimaz’ Wahl in den Staatsrat unterbrochen.
Als Abgeordneter des Broyebezirks sitzt Raphaël Rimaz von 1981 bis 1986 im Grossen Rat. Er macht mit zahlreichen Vorstössen zugunsten der Landwirtschaft auf sich aufmerksam, darunter solche für Familien, denen eine Ausweisung aus ihren Bauernhöfen droht, aber auch für die Herabsetzung des Wählbarkeitsalters für den Grossen Rat auf 20 Jahre, für die Berücksichtigung von Parteien, die in den Grossratswahlen bei der ersten Sitzverteilung keinen gewählten Vertreter vorweisen können, und für eine bessere Vertretung der Frauen in den kantonalen Kommissionen.
Er präsidiert die Kommission, die den Entwurf zur Revision des Gesetzes über die Erhaltung des bäuerlichen Grundbesitzes zu prüfen hat. Darüber hinaus ist er von 1975 bis 1987 Präsident der kantonalen BGB-SVP. 1986 wird er im zweiten Wahlgang gegen den Freisinnigen Gérard Ducarroz in den Staatsrat gewählt, dem er bis 1996 angehört und dessen Präsident er 1992 ist. Er leitet die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion. « Der Magistrat bleibt dem Bauern treu », kommentiert die Liberté seine ersten hundert Amtstage.
Obwohl die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion nicht seine Wunschdirektion ist, legt er dem Parlament in seinen beiden Amtszeiten zahlreiche wichtige Gesetzesrevisionen vor, darunter das Gesetz über die obligatorische Versicherung der Fahrhabe gegen Feuerschäden (1988), die Aufhebung der kantonalen Militärjustiz (1988), das seit langem versprochene revidierte Gesetz über die Kantonspolizei (1990), das Gesetz über die Gaststätten (1991), das Gesetz über die Spielapparate und Spielsalons (1994), das Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Datenschutz (1994), das Gesetz über die Ausübung des Handels (1995), das Gesetz über die Anstalten von Bellechasse (1996), das Gesetz über den Fonds zur Bekämpfung der Drogenabhängigkeit (1996) und die Reform der Zivil- und Strafprozessordnung, in denen unter anderem die wichtigsten Rechte und Pflichten der Häftlinge und die Zwangsmassnahmen festgelegt sind (1996). Zudem ist er verantwortlich für den autonomen Status des Amts für Strassenverkehr und Schifffahrt, der eine modernisierte und in finanzieller Hinsicht für den Staat attraktivere Verwaltung ermöglicht. Des Weiteren sorgt er für die Verabschiedung eines Dekrets zur Finanzierung des Kommando- und Ausbildungsgebäudes der Poyakaserne in Freiburg (1989). Während seiner zehnjährigen Amtszeit ist er Präsident der Kantonalen Gebäudeversicherung
(KGV).
Seine Teilnahme an einer Kundgebung zugunsten eines türkischen Asylbewerbers, der seit langem niedergelassen und beruflich gut integriert ist, bringt ihm viel öffentliche Sympathie ein (Mai 1988).
Aufgrund seines Engagements für die Bauernschaft kandidiert er 1979, 1983 und 1995 für den Nationalrat. 1983 ist er zweiter Nachfolgender, während Joseph Cottet gewählt wird. 1995 nimmt er den ersten Listenplatz ein, doch seine Partei erhält keinen Sitz. Des Weiteren ist er Richter am Bezirksgericht Broye. 2006 und 2011 gelingt es ihm nicht, in den Gemeinderat von Domdidier gewählt zu werden. Er wollte seiner Gemeinde einen Dienst erweisen.
Er bleibt in Erinnerung als « rechtschaffener, emsiger und menschlicher Magistrat », wie die Liberté nach seiner glänzenden Wiederwahl 1991 schreibt.