Der Sektor Interne Dienste ist zuständig für die administrative und finanzielle Verwaltung der Staatskanzlei, des Staatsrats und z.T. des Grossen Rates.
Hauptaufgaben
- Sekretariat und Empfang
- Finanzen und Buchhaltung
- Infrastruktur und Logistik
Dienstleistungen
- Beglaubigungen und Apostilles
- Weitere Dienstleistungen zu Gunsten der Öffentlichkeit
Was ist eine Beglaubigung?
Es handelt sich um das Verfahren, wonach die Echtheit einer Unterschrift bestätigt wird.
Die Staatskanzlei ist die zuständige Behörde für die Beglaubigung von Unterschriften auf öffentlichen Urkunden. Die besonderen Zuständigkeiten, die anderen Behörden oder Ämtern übertragen wurden, bleiben vorbehalten.
Was ist eine Apostille (Überbeglaubigung)?
Es handelt sich hierbei um das Verfahren, mit dem die Echtheit der Unterschrift einer Urkundsperson bestätigt wird.
Im Kanton Freiburg ist für diese Verfahren die Staatskanzlei zuständig. Im Ausland wird die Apostille nach der betreffenden Haager Konvention von 1961 erstellt. In Ländern, welche nicht Vertragspartner dieser Konvention sind, ist die Überbeglaubigung durch die ausländische Regierung und der diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz zu erstellen.