Der Besitz eines Grundstücks oder einer Liegenschaft hat nicht nur Auswirkungen auf die Einkommens- und Vermögensbesteuerung über die Liegenschaftssteuer.
Es ist zu unterscheiden zwischen zwei verschiedenen Besteuerungsarten. Die Gewinne aus dem Verkauf einer Geschäftsliegenschaft unterstehen der ordentlichen Einkommenssteuer. Sie werden lediglich zu den übrigen Einkünften hinzugerechnet. Der Gewinn aus der Veräusserung einer Privatliegenschaft hingegen wird gesondert besteuert.
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