Die Vereinigung fördert die Berufsbildung im Kanton Freiburg durch den Bau, den Unterhalt und den Betrieb der Räumlichkeiten und Einrichtungen, die für die Berufsbildung bestimmt sind.
Die Finanzierung der VKBZ wird gesichert durch :
- den Staat (25%)
- die Wohnortsgemeinden der Lernenden (25%)
- die Lehrortsgemeinden der Lernenden (25%)
- die Lehrbetriebe (25%)
Der Überschuss geht an eine privatrechtliche Stiftung, die von den Arbeitgebern verwaltet wird. Diese Stiftung zur Förderung der Berufsbildung wurde 1965 ins Leben gerufen und entspricht den in Art. 60 des neuen Bundesgesetzes über die Berufsbildung aufgeführten Bestimmungen.