Schlechtwetterentschädigung
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Sie müssen die Arbeit in Ihrem Betrieb wegen schlechter Witterung einstellen? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Schlechtwetterentschädigung beantragen.
Schlechtwetterentschädigung
- Die Schlechtwetterentschädigung erlaubt es einem Unternehmen, seine Arbeitsplätze zu erhalten, wenn es wegen schlechter Witterung gezwungen ist, seine Tätigkeit einzustellen.
- Sie wird unter bestimmten Voraussetzungen von der Arbeitslosenversicherung ausgezahlt und deckt einen Teil der Lohnkosten der vom Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmenden.
- Am ordentlichen Zahltag zahlt der Arbeitgeber den Arbeitnehmenden 80 % des Verdienstausfalls (Lohn + Zulagen). Dieser Vorschuss wird ihm danach von der Arbeitslosenkasse zurückerstattet.
Weitere Informationen und Formulare zum Download
- Broschüre zur Schlechtwetterentschädigung
- Zusammenfassung der Anspruchsvoraussetzungen auf der Website arbeit.swiss
- Formulare für die Schlechtwetterentschädigung auf der Website arbeit.swiss
- Was Arbeitgeber beachten müssen, wird im nachfolgenden Dokument beschrieben:
Kontakt
Das AMA ist für die Bearbeitung der Gesuche um Schlechtwetterentschädigung im Kanton Freiburg zuständig und unterstützt Sie gerne bei allen notwendigen Schritten.
Amt für den Arbeitsmarkt - AMA
Rechtsdienst
Boulevard de Pérolles 25
1700 Freiburg
026 305 96 57
juridique.spe@fr.ch
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Herausgegeben von Amt für den Arbeitsmarkt
Letzte Änderung: 22.02.2021