In der Regel ist für alle Berufsbildungszentren (BBZ) des Kantons eine Rückkehr zur Normalität vorgesehen. So erfolgt wieder Präsenzunterricht in Anwesenheit von Lernenden, der in ganzen Klassen durchgeführt wird, und alles, was Beurteilungen, Prüfungen und Qualifikationsverfahren betrifft, entspricht den üblichen gesetzlichen Regeln.
Da ein Abstand von 1,5 Metern nicht auf dem ganzen BBZ-Gelände garantiert werden kann, ist das Tragen einer Maske für die Lernenden, für das gesamte Lehr-, Verwaltungs- und technische Personal sowie für jede Person, die gelegentlich am Unterricht beteiligt ist, oder für einen Elternteil, der sich für ein persönliches Gespräch auf das Schulgelände begeben muss, obligatorisch.
Zudem sind Studienreisen ins Ausland in Gruppen bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 verboten. Individuelle Auslandreisen zum Schüleraustausch bleiben möglich.
In der Verordnung wird in Erinnerung gerufen, dass Lernende in öffentlichen Verkehrsmitteln, die sie zur Schule fahren sowie im Schulunterricht eine Maske zu tragen haben. Die Kosten werden durch die Lernenden getragen. Die Masken für das Lehr-, Verwaltungs- und technische Personal oder für besondere Unterrichtsituationen (siehe unten erwähnte Verordnung), werden durch die Schuldirektionen oder das jeweilige Amt zur Verfügung gestellt.