Die Integrationsvorlehre soll anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen gezielt auf eine Berufslehre vorbereiten. Die Teilnehmenden können in einem Berufsfeld praktische, schulische und sprachliche Kompetenzen aufbauen, die es für ein erfolgreiches Absolvieren der angestrebten Berufslehre braucht. Wer eine Integrationsvorlehre macht, arbeitet in der Regel rund drei Tage pro Woche in einem Betrieb mit und kann so die grundlegenden Tätigkeiten erlernen.
Die Federführung für die Umsetzung der Integrationsvorlehren liegt bei den kantonalen Berufsbildungsbehörden. Im Kanton Freiburg ist dies das Amt für Berufsbildung (BBA), das mit den beteiligten Partnern vor Ort zusammenarbeitet (Unternehmen, Organisationen der Arbeitswelt und Berufsfachschulen). Das Amt arbeitet im Rahmen dieses Projekts zudem eng mit dem Kantonalen Sozialamt (KSA) zusammen.
Für das Schuljahr 2018-2019 kann bereits eine erste Klasse im Berufsfeld Nahrung eröffnet werden. Weitere Verträge werden demnächst folgen. Die anderen im Kanon zur Verfügung stehenden Berufsfelder sind: Logistik, Hotellerie/Restauration, Detailhandel, Landwirtschaft und Baugewerbe. Je nach der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt können in diesen Bereichen weitere Klassen eröffnet werden.
Das BBA ermuntert die Organisationen der Arbeitswelt und die Freiburger Unternehmen, an diesem Programm teilzunehmen, das es den jungen Teilnehmenden später ermöglicht, eine berufliche Grundbildung (EBA oder EFZ) zu absolvieren und sich auf diese Weise langfristig beruflich zu integrieren und finanziell selbständig zu werden.
Für das erste Jahr dieses Pilotprojekts existiert das Angebot nur auf Französisch. Je nach Interesse für diese Massnahme könnte danach auch ein Kursangebot auf Deutsch aufgestellt werden.
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