Aufgabe der ÖALK
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Die Öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Freiburg steht allen im Kanton wohnhaften Versicherten offen. Sie kann ferner allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern von im Kanton ansässigen Unternehmen Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigungen ausrichten, dies ungeachtet ihres Wohnsitzes. Sie ist ausserdem allein berechtigt, Insolvenzentschädigungen auszuzahlen.
Herausgegeben von Öffentliche Arbeitslosenkasse
Letzte Änderung: 09.06.2020