Um die Abrechnung von Kurzarbeit für den April korrekt zu erstellen, müssen Sie die tatsächlich ausgefallenen Arbeitsstunden angeben und nicht bloss eine Schätzung.
Bitte senden Sie uns Ihre Abrechnung daher nicht vor dem 1. Mai zu.
Bei Bedarf kann weiterhin ein KAE-Vorschuss beantragt werden. Schicken Sie dazu ein Gesuch an unsere zentrale Adresse caisse10.info@fr.ch.
Wir tun unser Bestes, um Ihre Dossiers so schnell wie möglich zu bearbeiten