Leistungen
Die wichtigsten Aufgaben des Wohnungsamts (WA):
- Verwaltung der kantonalen Finanzhilfen für Mieterinnen und Mieter von subventionierten Wohnungen;
- Ausarbeitung einer neuen Wohnungspolitik, die die aktuelle Hilfe zur Verbilligung der Mietzinse ablösen wird.
Die übrigen Leistungen sind:
- Verwaltung der Darlehen, die unter besonderen Rückzahlungsbedingungen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse gewährt werden;
- Stellungnahme zum Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland;
- Ausführung von Aufträgen des Bundesamts für Wohnungswesen: Steuerinformationen von Personen, die nur Bundeshilfen beziehen, Kontrolle der Mieten und Nebenkosten der subventionierten Wohnungen;
- Beobachtung der Entwicklung des Wohnungsmarkts und politische Vernehmlassungen.
Schlichtung von Streitfällen / Formulare im Mietwesen
Im Bereich des Mietwesens gibt es Schlichtungskommissionen, für die das Amt für Justiz zuständig ist. Diese führen bei Streitfällen zwischen Vermietern und Mietern Schlichtungsverfahren durch.