Für weitere Auskünfte wird auf die Medienmitteilungen des Bundesrates und des Führungsorgans des Kantons Freiburg verwiesen.
Die Zügelerlaubnis vom Sonntag, 29. März, gilt nur, wenn der Umzug innerhalb des Kantons Freiburg stattfindet.
Im Frühling sind zahlreiche Umzüge geplant. Der Bundesrat hat Umzüge erlaubt, wenn die vom Bundesrat angeordneten Massnahmen eingehalten werden, um das Übertragungsrisiko des Coronavirus zu verringern.
Um zu viele Umzüge am Samstag, 28. März, zu vermeiden, ist das Zügeln auch am Sonntag, 29. März, erlaubt.
Veröffentlicht am 27. März 2020 - 14h42
Für weitere Auskünfte wird auf die Medienmitteilungen des Bundesrates und des Führungsorgans des Kantons Freiburg verwiesen.
Die Zügelerlaubnis vom Sonntag, 29. März, gilt nur, wenn der Umzug innerhalb des Kantons Freiburg stattfindet.
Herausgegeben von Wohnungsamt
Letzte Änderung: 09.06.2020 - 11h51