Wichtige Ereignisse
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Das WA vertritt die VWBD im Vorstand des Wohnungs- und Immobilienmonitors und hat im Berichtsjahr einen finanziellen Beitrag von 110 000 Franken an die Einrichtung geleistet. Im Auftrag der VWBD leitet es das Verfahren zur Ausarbeitung einer Gesetzesgrundlage zur definitiven Einführung dieses Monitors (Änderung des Gesetzes über die kantonale Statistik (StatG)), das voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025 abgeschlossen wird.
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In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Wohnungswesen und den betroffenen Liegenschaftsverwaltungen beteiligt sich das Wohnungsamt (WA) an der Verwaltung von subventionierten Wohnungen (Berechnung der Finanzhilfen, Kontrollen usw.) im Sinne des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes des Bundes (WEG) und des kantonalen Gesetzes über die Sozialwohnbauförderung. Die Subventionen sind zeitlich begrenzt (meist auf 25 Jahre), weshalb sie schrittweise zu Ende gehen. Das letzte subventionierte Gebäude wird Ende 2027 aus dem Förderprogramm ausscheiden.
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Was die Wohnungshilfe nach dem Wohnraumförderungsgesetz des Bundes betrifft – WFG, mit dem das WEG ersetzt wird –, unterstützt das WA die Vereinigung der gemeinnützigen Wohnbauträger des Kantons Freiburg (FRIMOUP) mit 5000 Franken pro Jahr.
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Das WA hat die Aufgabe, namentlich über die Wohnungshilfen, die Veräusserung von Liegenschaften und das Mietrecht zu informieren und Auskunft zu geben. Es beteiligt sich auch auf kantonaler und interkantonaler Ebene im Rahmen von Projektausschüssen und Arbeitsgruppen an den Arbeiten im Bereich der Wohnungspolitik
Kennzahlen
Anzahl Leerwohnungen im Kanton am 1. Juni 2024
Leerwohnungsziffer 2024 gemäss den Daten des BFS
2024 |
2023 |
Ecarts |
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Leerwohnungen im Kanton (Quelle: BFS, Stand am 1. Juni) |
1925 |
2253 |
-328 |
Leerwohnungsziffer |
1,16 % |
1,38 % |
-0,22 % |
Anzahl Wohnungen mit Mietzinsverbilligung (Stand am 31. Dezember) |
6 |
6 |
0 |
Ausgezahlter Betrag zur Mietzinsverbilligung (Kantonsbeiträge) |
44'208 |
19'730 |
24'478 |
Kontrolle der Mietzinsverbilligung |
17 |
58 |
-41 |
Revisionen der persönlichen Verhältnisse auf Antrag der Empfängerinnen und Empfänger einer Mietzinsverbilligung |
0 |
1 |
-1 |
Zusicherung einer Mietzinsverbilligung |
8 |
16 |
-8 |
Gesuch um Löschung von Darlehen des Bundes im Grundbuch |
3 |
2 |
1 |