Laut Bundesgesetz über den Umweltschutz müssen die Kantone Massnahmen zur Reduktion der Luftschadstoffemissionen treffen, wenn eine übermässige Belastung der Luft vorliegt. Diese Massnahmen ergänzen diejenigen, welche die Luftreinhalte-Verordnung des Bundes benennt.
Wie andere Kantone hat auch der Kanton Freiburg über die Jahre mehrere Massnahmenpläne für die Luftreinhaltung verabschiedet (1993 für die Agglomeration Freiburg, 1995 für die Agglomeration Bulle und 2007 für den ganzen Kanton).
Der neue Massnahmenplan, der nun in die Vernehmlassung gegeben wird, gibt Auskunft über die Entwicklung der Konzentrationen von Luftschadstoffen während der letzten zehn Jahre. Er zieht zudem Bilanz über die Umsetzung der Massnahmen des Plans von 2007. Abschliessend definiert er elf neue Massnahmen in den Bereichen Holzheizungen, Maschinen mit Dieselmotor, grosse Verkehrserzeuger, Strassen, öffentlicher Verkehr und Landwirtschaft. Er verlangt, dass sich der Staat und die Gemeinden bei der Luftreinhaltung vorbildlich verhalten. So sollen beispielsweise staatliche Fahrzeuge, wenn sie ausgemustert werden, vorrangig durch E-Bikes und Elektroautos ersetzt werden.
Die meisten der im Plan vorgesehenen Massnahmen tragen auch zur Erreichung von anderen Zielen bei, insbesondere von Zielen der Klima-, Energie- und Gesundheitspolitik. Aus diesem Grund erfolgt eine Koordination mit der Planung in diesen Bereichen und insbesondere mit der Strategie des neuen kantonalen Richtplans.
Die Luftqualität im Kanton
Dank der getroffenen Massnahmen hat sich die Luftqualität im Kanton über die letzten Jahrzehnte deutlich verbessert. Entlang stark befahrener Strassen liegen die Stickstoffdioxid-Konzentrationen jedoch nach wie vor über dem Grenzwert. Zudem sind die Ozon- und Feinstaub-Belastungen während bestimmten Perioden des Jahres zu hoch. Dies gilt auch für die Ammoniakbelastung. Die Überschreitung der Grenzwerte kann Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt haben.