Die Société coopérative du port de plaisance (SOCOOP) ist seit 1969 im Besitz einer Konzession für den Betrieb des Bootshafens von Estavayer. Diese Konzession wird von der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) verwaltet. Die Genossenschaft ist zudem Begünstigte eines selbständigen und dauernden Rechts (SDR) für die Benützung des privaten Eigentums des Staats, wofür die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) zuständig ist. In seiner Sitzung vom 4. September 2018 beschloss der Staatsrat, die Verfügungen für die Erneuerung der Konzession und des SDR, die beide am 21. Juli 2018 endeten und bis zum Abschluss des Verfahrens für die Neuvergabe provisorisch erneuert wurden, miteinander zu verbinden.
Mit der Konzessionsvergabe nach Ausschreibung konnte der Staat seine Anforderungen verfeinern und den beiden Bewerberinnen präzise Qualitätskriterien vorgeben, namentlich in Bezug auf die freie Zuweisung der Einnahmen aus der Konzession, die Funktionsweise des Hafens (vor allem Zuteilung der Anlegeplätze und Tarife für Bürgerinnen und Bürger des Kantons sowie für Dritte) und auch für die Förderung des Langsam- und des öffentlichen Verkehrs. Sowohl die Gemeinde als auch die SOCOOP haben die Herausforderung zur Zufriedenheit des Staats angenommen und haben Vorschläge unterbreitet, die bei der Stärkung des öffentlichen Interesses weiter gehen als die bisherige Praxis.
Die RUBD hat die beiden Dossiers im Detail verglichen. Die offerierten Leistungen wurden als sehr ähnlich beurteilt: Die SOCOOP sieht grosse Anstrengungen bei den finanziellen Einnahmen aus der Hafenverwaltung vor, verpflichtet sich, langfristig Aktivitäten für die Jugend zu entwickeln, und verfügt über eine grosse Erfahrung in der Hafenverwaltung. Das Projekt der Gemeinde seinerseits zielt auf die Entwicklung von zahlreichen Synergien ab, namentlich mit ihrem Konzept für die Entwicklung der Ufer, dem Betrieb des Hafens La Sicel oder den Schnittstellen mit dem Stadtzentrum. Die detaillierte vergleichende Analyse hat keinen entscheidenden Vorteil für die private Gesuchstellerin zutage gebracht, der es rechtfertigen würde, von Artikel 24 Abs. 1 des Gesetzes über die öffentlichen Sachen abzuweichen, laut dem den Gemeinwesen gegenüber anderen Gesuchstellern grundsätzlich der Vorzug zu geben ist.
Das Konzessionsgesuch der Gemeinde Estavayer wird für einen Monat öffentlich aufgelegt werden.