Solche allgemeinverbindlichen Reglemente regeln die Beziehungen zwischen der Gemeinde und ihren Bürgerinnen und Bürgern und müssen von der Gemeindelegislative (Gemeindeversammlung/ Generalrat) verabschiedet werden. Für das weitere Verfahren ist das JA zuständig, das die Stellungnahmen zwischen den verschiedenen Behörden, d. h. GemA und BKAD, koordiniert. Schliesslich werden die Reglemente noch von der GSD genehmigt.
Die Reglemente sollen einen Rahmen sowie die Grundsatzbestimmungen festlegen. Sie unterscheiden sich von Ausführungsreglemente, die von der Gemeindeexekutive (Gemeinderat) erlassen werden, die lediglich Bestimmungen zur Ausführung der im allgemeinverbindlichen Gemeindereglemente aufgeführten Grundsätze enthalten können.
Das Infobulletin info’GemA 23/2021 auf der GemA-Website enthält nützliche Informationen über das Verfahren zur Prüfung und Genehmigung von Gemeindereglementen.