Die Betreuung von Kindern im Vorschulalter ist ein zentraler Bestandteil der Familienpolitik was den Aspekt der Vereinbarung von Berufs- und Familienleben betrifft.
Durch die Bereitstellung von Betreuungsplätzen fördern die Gemeinwesen einerseits die Berufstätigkeit der Eltern, andererseits geben sie den Kindern die Möglichkeit zur frühen Sozialisierung.
Darüber hinaus sieht Artikel 60 Abs. 3 der Freiburger Verfassung vor, dass der Staat in Zusammenarbeit mit Gemeinden und Privaten Betreuungsmöglichkeiten für nichtschulpflichtige Kinder anbietet.
Der Kanton Freiburg hat beschlossen, diesen wichtigen Bestandteil der Familienpolitik und der Politik zugunsten der Kinder mit der Ausarbeitung und der Verabschiedung des Gesetzes vom 9. Juni 2011 über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen (FBG) zu fördern.
Die GSD hat Richtlinien für die vorschulischen Betreuungseinrichtungen erlassen. Das JA steht für Auskünfte bzgl. Schaffung solcher Einrichtungen zur Verfügung.