Kinder, die ihren 4. Geburtstag vor dem 31. Juli (einschliesslich) gefeiert haben, werden zu Beginn des nächsten Schuljahres eingeschult.
Geburtstagdatum | Einschulungsdatum |
In diesem Zeitraum geborene Kinder | beginnen das 1. Schuljahr (1H) im |
01.08.2018 - 31.07.2019 | August 2023 |
01.08.2019 - 31.07.2020 | August 2024 |
01.08.2020 - 31.07.2021 | August 2025 |
01.08.2021 - 31.07.2022 | August 2026 |
Ausnahmen vom Schuleintrittsalter
Wie oben erwähnt ist das Schuleintrittsalter auf das vollendete vierte Altersjahr am 31. Juli festgelegt. Bei Ausnahmen vom Schuleintrittsalter wird von dieser Regel abgewichen. Auf dieser Seite werden zwei Fälle behandelt, das Vorverlegen des Schuleintrittsalters und der Aufschub des Schuleintrittsalters.
Vorverlegen des Schuleintrittsalters
Ein Vorverlegen des Schuleintrittsalters (vorzeitige Einschulung) wird nicht mehr bewilligt. Das Kind muss am 31. Juli des laufenden Jahres sein 4. Altersjahr vollendet haben, damit es die obligatorische Schule beginnen kann. Dieser Grundsatz wird strikte angewendet. Für Kinder, die nach diesem Datum Geburtstag haben, wird keine Ausnahme gemacht. Jedes Schulkind beginnt seine obligatorische Schulzeit regulär. Im ersten Schuljahr (1H) kann ein vorgezogener Übertritt ins zweite Schuljahr (2H) bewilligt werden, wenn das Kind sich als besonders begabt oder fähig erweist.
Aufschub des Schuleintrittsalters
Ein Aufschub der Einschulung um ein Jahr ist möglich. Dazu müssen sich die Eltern bis zum 30. März schriftlich an das Schulinspektorat wenden. Bevor die Schulinspektorin oder der Schulinspektor eine Ausnahme schriftlich bewilligt, findet ein Gespräch mit den Eltern statt.
Auskunft: Schulinspektorat
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Kontakt
Amt für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht
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