Sonderpädagogik
Die Sonderpädagogik ist Teil des öffentlichen Bildungsauftrags. Sie umfasst die Heilpädagogische Früherziehung, die Sonderschulung in der Regelschule und in der sonderpädagogischen Einrichtung (einschliesslich interne Unterbringung) sowie pädagogisch-therapeutische Massnahmen für Kinder und Jugendliche von 0 bis 20 Jahren.
Das Amt für Sonderpädagogik (SoA) nimmt sich der besonderen Bedürfnisse von Kindern im vorschulischen an. Angebote der heilpädagogischen Früherziehung richten sich an Kinder ab Geburt bis zum Ende des 1. HarmoS-Schuljahres (1H), bei denen ein Verdacht auf Sprach- und Kommunikationsstörungen besteht oder eine gefährdete, auffällige oder verzögerte Entwicklung oder eine Behinderung aufweisen, die gemäss den Kriterien der BKAD nachgewiesen sind. Diese Massnahmen umfassen die Prävention, die Abklärung von Sprach- und Kommunikationsproblemen, Einzel- und Gruppentherapien sowie die Beratung von Eltern und/oder weiteren Bezugspersonen.
Vorschulbereich
Sonderpädagogische Unterstützungsmassnahmen können einem Kind bereits im Vorschulbereich angeboten werden, wenn ein entsprechender Bedarf nachgewiesen ist. Falls nötig können sie über den Beginn der obligatorischen Schulzeit hinaus verlängert werden. Während der Vorschulzeit werden zwei Arten von sonderpädagogischen Massnahmen unterschieden: die Massnahmen der Heilpädagogischen Früherziehung (HFE) und die pädagogisch-therapeutischen Massnahmen der Logopädie und Psychomotorik.
Massnahmen der Heilpädagogischen Früherziehung (HFE)
Massnahmen der heilpädagogischen Früherziehung richten sich an Kinder, wenn festgestellt wird, dass sie behindert sind, ihre Entwicklung eingeschränkt oder gefährdet ist oder sie dem Unterricht in der Regelschule ohne spezifische Unterstützung nicht werden folgen können. Das neue Kompetenzzentrum für intensive Frühintervention nimmt Freiburger Kleinkinder auf, die eine ASS-Diagnose erhalten haben.
Genauere Auskünfte über die die Heilpädagogische Früherziehung finden Sie auf der Website des Früherziehungsdienstes (FED), der im Kanton Freiburg für die Erbringung von HFE-Massnahmen zuständig ist.
Die pädagogisch-therapeutischen Massnahmen der Logopädie und Psychomotorik
Logopädische Massnahmen richten sich an Kinder mit Sprech-, Sprach- und Kommunikationsschwierigkeiten bzw. bei denen solche Schwierigkeiten auftreten können.
Psychomotorik befasst sich mit der Wechselwirkung zwischen Wahrnehmen, Fühlen, Denken, Bewegen und Verhalten sowie in ihrem körperlichen Ausdruck.
Diese pädagogisch-therapeutischen Massnahmen werden den Kindern in der Regel ab Geburt bis zum Ende des 1. HarmoS-Schuljahres (1H) angeboten.
Leistungsanbieter im Vorschulbereich
Im Vorschulbereich sind folgende Leistungsanbieter anerkannt:
- Früherziehungsdienst (FED) der Stiftung Les Buissonnets (Heilpädagogische Früherziehung HFE und Psychomotorik).
- Centre pédagogique pour élèves handicapés de la vue (CPHV), Lausanne
- Institut St. Joseph - Section surdité, Villars-sur-Glâne
- Zentrum für Hören und Sprache, Münchenbuchsee
- Stiftung für sehbehinderte und blinde Kinder und Jugendliche, Zollikofen
- anerkannte Leistungsanbieter (Logopädie)
- Es bestehen weitere ausserkantonale Schulungsangebote.