Diese Auseinandersetzung soll insbesondere ermöglichen, den Projekthintergrund zu analysieren (Gebiet? Bedürfnisse der Bevölkerung? Gibt es bereits ähnliche Angebote oder Projekte? Verfügbare personelle und finanzielle Ressourcen) und ein Betreuungsprojekt zu erarbeiten, welches diesen Elementen Rechnung trägt.
Deshalb wird Ihr Projekt einer Voranalyse unterzogen. Mit Hilfe des beigelegten Fragebogens «Businessplan» wird eine ausführliche Machbarkeitsstudie durchgeführt. Auf dieser Informationsgrundlage kann der Sektor familienexterne Betreuung (SMA) des Jugendamts eine Stellungnahme zur Durchführbarkeit des Projekts abgeben.
Dies ist eine Voraussetzung für die spätere Einreichung eines Bewilligungsgesuchs.
Nach der Stellungnahme müssen der ausgefüllte Fragebogen für das Bewilligungsgesuch sowie sämtliche verlangte Unterlagen spätestens drei Monate vor dem geplanten Eröffnungsdatum beim JA/SMA eintreffen. Das Beurteilungsverfahren stützt sich auf die Prüfung des Dossiers, auf Gespräche mit der oder dem Einrichtungsverantwortlichen (sowie mit der oder dem Betreuungsverantwortlichen, falls nicht dieselbe Person), auf die Besichtigung der Räumlichkeiten und weitere Beurteilungsmittel nach Wahl des JA/SMA. Daraufhin verfasst das JA/der SMA ein Gutachten, in dem es/er sich gegebenenfalls für die Erteilung der Bewilligung ausspricht. Die Bewilligung ist Gegenstand eines Entscheids, der vom JA gefällt wird; sie ist an Auflagen und Bedingungen geknüpft.
Es ist wichtig, den Sektor familienexterne Betreuung sogleich ab Projektvorhaben zu kontaktieren und diese Partnerschaft während der gesamten Vorbereitungszeit weiterzuführen.
Zur Erinnerung:
Alle Räumlichkeiten müssen gemäss üblicher Vorgehensweise überprüft werden (für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an das Bau- und Raumplanungsamt BRPA).