Tageseltern (im französischsprachigen Kantonsteil accueillantes en milieu familial genannt) gehören je nach ihrem Wohnbezirk Tageselternvereinigungen an. Diese haben eine Koordinations- und Beratungsrolle. Sie organisieren ausserdem die Ausbildung für Tageseltern.
Es gibt neun vom Staat anerkannte Tageselternvereinigungen. Die Aufsicht über die Tageseltern wurde vom Kanton Freiburg gegen Entgelt an diese Vereinigungen delegiert.
Aufsichtsbehörde ist aber nach wie vor der SMA. Die Vereinigungen sind verpflichtet, dem SMA die Mängel und Schwierigkeiten zu melden, die sie in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben feststellen (Art. 3 ACE)
Selbständige Tageseltern müssen sich beim Sektor Familienexterne Kinderbetreuung (SMA) melden. Dieses befasst sich dann mit der Aufsicht und Begleitung.
Der Sektor der Familienexternen Betreuung händigt des Amtsgeheimnisses und dem Schutz der persönlichen Daten wegen, keine Liste unabhängiger Tagesfamilien aus. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Wohngemeinde, welche Sie über alle offiziellen, von der Gemeinde unterstützten, Tagesplatzierungsmöglichkeiten für Ihr Kind informiert.