Was sind die Kriterien, um unabhängige Tagesmutter zu werden?
Wenn Sie bei sich zu Hause Tageskinder betreuen möchten, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Sie müssen das 20. Lebensjahr vollendet haben;
- Ihr Gesundheitszustand muss es Ihnen erlauben, den ganzen Tag über Kinder ohne Einschränkung betreuen zu können (ein Arztzeugnis ist erforderlich);
- Sie dürfen nicht wegen Straftaten, die mit der Betreuung von Kindern unvereinbar sind, strafrechtlich verfolgt werden oder worden sein. Alle volljährigen Personen, die im Haushalt leben, müssen hierfür einen Privat- und einen Sonderauszug aus dem Strafregister vorlegen;
- Ihre Familie muss mit Ihrem Vorhaben, Tageskinder bei sich zu Hause zu betreuen, einverstanden sein;
- Sie müssen eine stabile Familiensituation haben;
- Sie müssen in der Lage sein, eine Amtssprache des Kantons (Deutsch oder Französisch) auf dem Niveau B1 zu sprechen und zu verstehen (Sie verstehen und können sich in den meisten Situationen des täglichen Lebens verständlich machen). Weitere Erklärungen zur Bewertung Ihres Sprachniveaus finden Sie unter dem Kapitel FAQ. Unterhalb dieses Niveaus ist die Anwesenheit einer offiziellen Übersetzerin für die Abklärungsgespräche (ungefähr 2 Gespräche) und für alle Gespräche, die den Austausch zwischen Ihnen und unserem Amt erfordern obligatorisch. Die Übersetzungskosten gehen zu Ihren Lasten. Das 1. Gespräch findet bei Ihnen zu Hause statt, das 2. kann in den Räumlichkeiten des Jugendamtes stattfinden.
- Unterhalb des Sprachniveaus B1 dürfen nur Tageskinder aufgenommen werden, die dieselbe Muttersprache wie Sie sprechen;
- Sie müssen in einer Wohnung oder einem Haus wohnen, die/das den nötigen Raum für die Aufnahme von Kindern ermöglicht und eine sichere, freundliche und rauchfreie Umgebung bietet;
- Sie müssen Erfahrung mit Kindern haben, interessiert, motiviert und zur Zusammenarbeit mit den platzierenden Eltern bereit sein;
- Sie sind Schweizerin oder haben eine B- oder C-Bewilligung, die es Ihnen erlaubt, sich als Selbstständige niederzulassen. Für alle anderen Bewilligungen konsultieren Sie bitte das Kapitel FAQ.
Wie erhalte ich einen Entscheid, der die Tagesbetreuung bei mir zu Hause erlaubt?
Um eine vom Jugendamt anerkannte unabhängige Tagesmutter zu werden, müssen mehrere Schritte unternommen werden:
1. Anmeldung
Kontaktieren Sie den Sektor familienexterne Betreuung unter der Nummer 026 305 15 30 montags, mittwochs oder freitags von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr. Nachdem wir Ihre Anfrage aufgenommen und registriert haben, wird Ihnen ein Anmeldeformular zugestellt.
Sobald das Jugendamt das Anmeldeformular mit allen verlangten Dokumenten erhalten hat, wird ein Termin für auf ein Gespräch bei Ihnen zu Hause vereinbart.
2. Abklärungsverfahren
Eine Fachperson für Kinderschutz besucht Sie zu Hause und führt eine Abklärung anhand der folgenden Themen durch:
- Familiäre und persönliche Situation;
- Berücksichtigung der Bedürfnisse der eigenen Kinder innerhalb Ihres Vorhabens, Tageskinder bei sich zu Hause zu betreuen;
- Persönliche Qualitäten (berufliche Ausbildung, Fähigkeiten, Motivation, Charakter);
- Gesundheitszustand;
- Erziehungskompetenzen (Regeln, Organisation, Ernährung, Hygiene, Zusammenarbeit mit den Eltern);
- Wohnbedingungen (Anordnung und Größe, Innen- und Außenbereiche, die den Kindern zur Verfügung stehen, Sicherheit und Ausstattung).
3. Entscheid und Gebühren
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird ein Entscheid betreffend der Aufsicht über die Tätigkeit einer unabhängigen Tagesmutter ausgestellt.
Am Ende des Verfahrens wird Ihnen eine Gebühr von CHF 200.-- in Rechnung gestellt.
Aus welchen Gründen führt das Jugendamt Aufsichtsbesuche durch?
Mit dem Abschuss der Abklärung und dem Erhalt des positiven Entscheides zru Aufnahme von Tageskindern ist die Tagesmutter der Aufsicht des Jugendamts unterstellt.
Mit den Aufsichtsbesuchen soll überprüft werden, ob die Bedingungen, unter denen die Aktivität genehmigt wurde, eingehalten werden. Die Aufsicht umfasst ebenfalls Hilfe und Beratung in pädagogischen und organisatorischen Fragen. Aufsichtsbesuche können jederzeit stattfinden und werden nicht im Voraus angekündigt. Nach der Pflegekinderverordnung des Bundes finden diese mindestens einmal jährlich statt.
Wem, ausser dem Jugendamt, muss ich meine Tätigkeit als Tagesmutter noch melden?
Ihre Tätigkeit als Tagesmutter muss auch bei den Sozialversicherungen gemeldet werden:
- Sozialversicherungen (AHV / IV / EO) - Ausgleichskasse des Kantons Freiburg, Impasse de la Colline 1, Postfach 176, 1762 Givisiez, 026 426 70 00. Diese bestimmt die zu zahlenden Sozialbeiträge in Bezug auf das Einkommen.
Um die Arbeit in Zusammenhang mit der Lohndeklaration zu vereinfachen, ist es möglich, sich bei
- Service Check, Route des Daillettes 1, 1709 Freiburg, 026 426 02 40 einzuschreiben. Diese Organisation kümmert sich um die administrativen Aspekte zur Legalisierung Ihrer Tätigkeit in Bezug auf die Sozialversicherung.
Was sind weitere Verpflichtungen?
- Die unabhängige Tagesmutter muss dem Jugendamt jegliche Änderung der Familiensituation oder der Aufnahmebedingungen melden. Informationen zu den Änderungen die zu melden sind, finden Sie im Kapitel FAQ.
- Regelmäßige Aktualisierung und Übermittlung der Tabelle der aufgenommenen Kinder an das Jugendamt (Neuzugänge oder Abgänge).
- Die unabhängigen Tagesmütter muss mit den abgebenden Eltern einen Betreuungsvertrag abschliessen und diesen dem Jugendamt zukommen lassen.
Wie und wann muss der Entscheid erneuert werden?
Der Entscheid muss fünf Jahre nach dem Ausstellungsdatum erneuert werden. Innerhalb dieser Frist liegt es an Ihnen, beim Jugendamt einen neuen Entscheid zu beantragen.