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Ja, ausser der Betreuung von Enkelkindern oder Nichten/Neffen unter 12 Jahren ist die regelmässige, bezahlte oder unbezahlte Betreuung von der mit der Tagesmutter verwandten Kindern der Meldepflicht unterstellt.
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Die regelmäßige und bezahlte ganztägige Betreuung von Tageskindern unter 12 Jahren aus einer einzigen Familie gilt als nicht-öffentliches Angebot.
Diese Art der Betreuung unterliegt der Meldepflicht. Somit muss das Anmeldeformular ausgefüllt und mit sämtlichen Anhängen an das Jugendamt weitergeleitet werden. Es findet jedoch keine Abklärung statt und es wird auch kein Entscheid ausgestellt. Das Jugendamt führt aber eine Aufsicht über das Betreuungsumfeld durch.
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Es liegt nicht in der Aufgabe des Jugendamtes, die Frage zu beantworten, ob Sie gesetzlich das Recht haben, Tageskinder in Ihrer Mietwohnung aufzunehmen. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend, Ihren Vermieter zu informieren, um sicherzustellen, dass er Ihrem Vorhaben zustimmt, und auch Ihre Nachbarn zu informieren. Auf diese Weise können mögliche Konflikte beim Zusammenleben in Ihrem Wohnhaus verhindert werden.
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Die Tagesmutter muss mit allen Eltern einen Vertrag abschließen. Eine Vertragsvorlage wird Ihnen gemeinsam mit dem Anmeldeformular abgegeben.
Der Tarif wird von der Tagesmutter festgelegt. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Betreuung der Kinder durch eine unabhängige Tagesmutter nicht Gegenstand einer kantonalen und kommunalen Subventionierung ist. Die Eltern müssen daher den vollen Tarif bezahlen, ohne die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung zu erhalten. -
Nach Artikel 35a Absatz 3 des Arbeitsgesetzes (ArG) dürfen Frauen, die ein Kind geboren haben, in den ersten acht Wochen nach der Entbindung nicht arbeiten. Danach dürfen sie bis zur 16. Woche arbeiten, aber nur, wenn sie damit einverstanden sind.
Die Tagesmutter muss das Jugendamt über den Beginn und das Ende des gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschaftsurlaubs informieren.
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Eine Tagesmutter, die das Rentenalter erreicht hat, kann keine neuen Platzierungen mehr annehmen. Nach einer Beurteilung ihrer Situation (Gesundheit, Lebenskontext usw.) entscheidet das Jugendamt, ob und in welchem Umfang sie die Betreuung der bereits bei ihr angemeldeten/betreuten Tageskinder fortsetzen kann.
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Eine Person, die aus einem EU-27/EFTA-Staat die eine Aktivität als unabhängige Tagesmutter beginnen möchten und sich im Kanton Freiburg aufhalten, muss ihre Ankunft selbst melden und dem Amt für Bevölkerung und Migration (BMA) den Nachweis ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit erbringen.
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Jede Änderung, die sich auf die Betreuung der Tageskinder auswirkt, wie beispielsweise:
- Umzug;
- Änderung des Familienstands (Scheidung, Trennung, …);
- Änderung der Haushaltszusammensetzung (Verheiratung, Geburt, Adoption, Aufnahme einer weiteren Person im Haushalt, …);
- Aufnahme eines potenziell gefährlichen neuen Haustieres (z.B. Hund, Schlange).
- Alle Ereignisse, die sich auf die Betreuung der Tageskinder auswirken könnten, insbesondere:
- Signifikante Veränderung des Gesundheitszustands der Tagesmutter oder eines Mitglieds ihres Haushalts;
- Eröffnung oder laufendes strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die Tagesmutter oder gegen ein Mitglied ihres Haushalts.
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Es ist möglich, nur die außerschulische Mittagsbetreuung anzubieten (Zeitraum, der den Zeitbereich zwischen dem Ende des Vormittagsunterrichts und dem Beginn des Nachmittagsunterrichts einnimmt).
Das Anmeldeverfahren bleibt dasselbe wie im Kapitel «Unabhängige Tagesmutter werden» beschrieben. Im Fall einer ausserschulischen Mittagsbetreuung stellt das Jugendamt einen Entscheid aus, der auf die Mittagszeit beschränkt ist und nur für Schulkinder gilt.
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Kontaktieren Sie den Tageselternverein Ihres Bezirks. Wenn die Person nicht Mitglied des Vereins ist, erkundigen Sie sich beim Jugendamt.
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Die folgenden Mindestkriterien müssen erfüllt sein:
- Sie müssen Mieter oder Eigentümer Ihrer Wohnung / Ihres Hauses sein (Untervermietung ist nicht erlaubt);
- Ihr Zuhause muss ein Mindestmaß an Sicherheitsanforderungen erfüllen. Die Checkliste «Für ein sicheres Zuhause» der bfu enthält die meisten Punkte, die beim Besuch des Jugendamtes kontrolliert werden;
- Ein Minimum an altersgerechtem Material muss vorhanden sein, um den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden (z. B. Wickeltisch, Kinderbettchen, Matratzen, Hochstühle, Kinderwagen, Lernspiele, Baukästen, Bücher, Zeichenmaterial usw.).
Hinweis: Ihre Wohnsituation wird im Rahmen der Abklärung analysiert.
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Bevor Sie sich als unabhängige Tagesmutter beim Jugendamt anmelden, müssen Sie Ihr Vorhaben mit der zuständigen Person des jeweiligen Dienstes besprechen.
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Das hängt davon ab, aus welchen Gründen Sie IV-Leistungen beziehen. In jedem Fall wird das Jugendamt Sie auffordern, uns die Erlaubnis zu erteilen, bei der IV Informationen einzuholen. Auch muss Ihr Vorhaben gemeinsam mit der IV-Stelle geplant werden.
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Ein Privatauszug gibt Auskunft über alle Urteile wegen Verbrechen und Vergehen Erwachsener, bis zum Ablauf bestimmter Fristen. Dieser Auszug ist deshalb nur beschränkt aussagekräftig, weil die Einträge nach einigen Jahren wieder gelöscht werden.
Ein Sonderprivatauszug enthält die Berufs-, Tätigkeits- oder Kontakt- und Rayonverbote die zum Schutz von Minderjährigen, anderen besonders schutzbedürftigen Personen erlassen wurden. Die Einträge bleiben für die Dauer der Gültigkeit des Verbots bestehen. Dieser Sonderprivatauszug kann nur beantragt werden, falls dieser für eine berufliche oder eine organisierte ausserberufliche Tätigkeit benötigt wird, die einen regelmässigen Kontakt mit Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen umfasst. Er ist nur mit einer besonderen Bestätigung des Arbeitgebers, der Organisation oder der Bewilligungsbehörde erhältlich.
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Für sämtliche Gespräche mit der Fachperson für Kinderschutz müssen Sie in der Lage sein, eine Amtssprache des Kantons (Deutsch oder Französisch) auf dem Niveau B1 zu sprechen und zu verstehen (Sie verstehen und können sich in den meisten Situationen des täglichen Lebens verständlich machen). Unterhalb dieses Niveaus B1 ist die Anwesenheit einer offiziellen Übersetzerin für die Abklärungsgespräche (ungefähr 2 Gespräche) und für alle Gespräche, die den Austausch zwischen Ihnen und unserem Amt erfordern, obligatorisch. Die Übersetzungskosten gehen zu Ihren Lasten. Das Jugendamt organisiert die offizielle Übersetzerin für die Gespräche.
Außerdem sind Sie verpflichtet, die Hilfe einer Person (+18Jahre) zu haben, die Sie bei allen administrativen Schritten in Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit als Tagesmutter unterstützen kann.
Unterhalb des Sprachniveaus B1 können Sie zwar Tageskinder betreuen, jedoch nur solche, die dieselbe Muttersprache wie Sie sprechen. Diese Bedingung wird im Entscheid betreffend der Aufsicht über die Tätigkeit einer unabhängigen Tagesmutter aufgeführt. Bitte bewerten Sie Ihr Sprachniveau mithilfe des «Europäischen Referenzrahmens für Sprachen». Das Auswertungsdokument ist in mehreren Sprachen verfügbar, unter anderem in Deutsch, Französisch, Portugiesisch, Spanisch, Albanisch, Italienisch usw. Die Seite kann per Übersetzungstool in die von Ihnen gewählte Sprache übersetzt werden. Dies kann Ihnen helfen, die Unterschiede der verschiedenen Sprachniveaus auch gut verstehen zu können (nach Öffnen des Dokuments - Rechtsklick und Übersetzen auf : anwählen).
Tagesfamilienbetreuung - FAQ
Lead
In diesem FAQ haben wir die am häufigsten gestellten Fragen an unser Amt betreffend der Tätigkeit als selbständige Tagesfamilie zusammengefasst.
Herausgegeben von Jugendamt
Letzte Änderung: 26.04.2024