Vor der Beerdigung: Ein Totenschein muss erstellt und der Todesfall dem Zivilstandsamt gemeldet werden.
Neben den administrativen Formalitäten muss die Beerdigung vorbereitet werden. Gegen Bezahlung kümmert sich ein Bestattungsinstitut um alle Formalitäten rund um einen Todesfall und um eine Beerdigung (Meldung bei den Behörden, Druckerei, Leichenmahl etc.).
Nach der Beerdigung: Hier geht es in erster Linie um die Testamentseröffnung, und um die Anträge um Witwen- bez. Witwerrente und Waisenrenten bei den staatlichen Vorsorgeeinrichtungen.
Verschiedene Möglichkeiten stehen den Erben und Erbinnen im Moment der Testamenteröffnung offen:
- Annahme der Erbschaft;
- Gesuch um Eröffnung eines öffentlichen Inventars (Frist: 1 Monat ab Todesfall);
- Ausschlagen der Erbschaft (Frist: 3 Monate binnen Kenntnis vom Todesfall der Erblasserin oder des Erblassers, von eingesetzten Erben binnen einem Monat seit Mitteilung der sie betreffenden Verfügung);
- Gesuch um die amtliche Liquidation (Frist: während der Zeitspanne, in der eine Ausschlagung der Erbschaft noch möglich ist), wenn die Erbschaft solvent ist.
Dokumente
Mehr dazu
Retour au chapitre Vivre ensemble du Classeur des familles / Kapitel Zusammen leben des Familienordner