Opfer einer Straftat?
Als Opfer im Sinne des OHG (Opferhilfegesetz) gilt jede Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist. Die Opferberatungsstellen stellen den Opfern jederzeit und wenn nötig unter Beizug Dritter medizinische, psychologische, soziale, materielle und rechtliche Hilfe zur Verfügung.
Welche Rechte haben Sie?
Das OHG bekräftigt die Stellung des Opfers im Strafverfahren. Die Rechte des Opfers im Strafverfahren:
- Strafantrags- und Anzeigeerstattungsrecht.
- Recht, dem Verfahren als Strafkläger oder Zivilkläger beizutreten.
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen über die Hilfe an Opfer von Straftaten finden Sie hier.
Formulare und Informationsprospekt
- Gesuch um Entschädigung und/oder Genugtuung
- Gesuch um Übernahme von Kosten - längerfristige Hilfe
- Informationsprospekt OHG