Die Schweizer Kantone sind der Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten beigetreten. Darüber hinaus wurde ein Westschweizer Dispositiv für die Bekämpfung der Spielsucht geschaffen. Ziele dieses Dispositivs sind Prävention, Information, Koordination sowie Schulungen zwecks Bekämpfung der Spielsucht. Der Staatsrat hat sich deshalb für die Schaffung eines Kantonalen Fonds für die Prävention und Bekämpfung der Spielsucht entschieden. Die Mittel für den Fonds stammen hauptsächlich aus den Erträgen der Abgaben auf den Bruttospielertrag. Die Verwendung des Fonds ist sehr breit gefächert. So können sowohl staatliche Projekte als auch private Projekte Unterstützung erhalten.