Interkantonales Programm zur Bekämpfung der Spielsucht
Der Kanton Freiburg unterstützt das Interkantonale Programm zur Bekämpfung der Spielsucht.
Dieses Programm wurde 2007 ins Leben gerufen und hat die Aufgabe, Präventions-, Beratungs- und Behandlungsmassnahmen gegen die Spielsucht umzusetzen. Seine Aktionen sind auf vier Schwerpunkte verteilt: Prävention, Ausbildung, Forschung, Steuerung und Koordination.
Weitere Informationen finden Sie unter :
- interkantonales Programm zur Bekämpfung der Spielsucht (auf Französisch)
Begleitung Spielsucht
Es gibt verschiedene Dienste, die in Fällen von Spielsucht helfen können:
- SOS-Spiellinie: kostenlos und anonym, rund um die Uhr, erreichbar unter 0800 040 080
- Sucht : für Betroffene und deren Umfeld: für Jugendliche und minderjährige Personen sowie für Erwachsene
- REPER: hat die Aufgabe der Gesundheitsförderung und der Prävention von Sucht und Risikosituationen vor allem bei Jugendlichen.
- Suchtstörungen und Freiburger Zentrum für Abhängigkeitserkrankungen: ambulante Betreuung von Suchtkranken
Begleitung Schuldenmanagement und Entschuldung
Verschiedene Organisationen stehen zur Verfügung, um bei der Verwaltung von Schulden und im Falle einer Überschuldung zu helfen:
- Hotline „SOS Info Schulden“ der Caritas Schweiz: berät Personen, die von Verschuldung betroffen sind
- Dienst für Schuldenmanagement und Entschuldung der Caritas Freiburg: empfängt, orientiert und informiert alle Personen, die eine Frage zu diesem Thema haben, und bietet, wenn es die Situation erlaubt, eine Begleitung für ein Sanierungsverfahren oder für die Verhandlungen mit den Gläubigern an. Der Dienst bietet auch Hilfe bei der Budgetverwaltung an
- Westschweizer Konsumentenverband (Freiburg): bietet einen Beratungs- und Budgetservice an
- Impuls: bietet auch eine Budgetberatung an.
Kantonaler Fonds zur Prävention und Bekämpfung der Spielsucht
Der Fonds bezweckt die Unterstützung von Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung der Spielsucht und der Verschuldung.
Auf Stellungnahme der Kommission für die Verwendung des Fonds entscheidet die Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) über die Gewährung und die Höhe von Beiträgen. Die Verwendung des Fonds wird von der GSD beaufsichtigt.
Beim Beitragsgesuch verwenden Sie bitte das folgende Formular :
Bases légales :
- Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat (Art. 66)
- Verordnung über den kantonalen Fonds für die Prävention und Bekämpfung der Spielsucht vom 17. März 2009
Aktionsplan zur Verstärkung der kantonalen Politik für die Prävention und Bekämpfung der privaten Überschuldung
Im Jahr 2013 beschloss der Staatsrat einen Aktionsplan, der sich um drei Ziele gruppiert:
- Ziel 1: Die Bevölkerung den kritischen Momenten entsprechend gezielt sensibilisieren
- Ziel 2: Zur raschen Beanspruchung der vorhandenen Unterstützungen ermuntern
- Ziel 3: Die kantonale Politik für die Prävention und Bekämpfung von Überschuldung und Spielsucht umfassend koordinieren
Den Aktionsplan 2013-2016 finden Sie hier :
Aktuelles
Verschiedene Organisationen leisten Beobachtungsarbeit und veröffentlichen regelmässig Berichte mit informativem Charakter zu den Themen exzessives Spielen und Überschuldung.
Weitere Informationen sind verfügbar unter:
- Artias (auf Französisch)
- Schuldenberatung Schweiz