Die Werbung mit Tieren wird durch den folgenden rechtlichen Rahmen geregelt:
Für die Werbung mit Tieren ist eine Bewilligung erforderlich, wenn zum Beispiel lebende Tiere anlässlich von Veranstaltungen oder als Schaufensterdekoration als Attraktion ausgestellt werden. Ebenfalls bewilligungspflichtig ist die Verwendung von Tieren zu Film- oder Fotoaufnahmen oder jede ähnliche Aktion zum Zweck der Veröffentlichung, sofern die Tiere dazu aus ihrem üblichen Umfeld entnommen oder speziell auf die Aufnahmen vorbereitet werden.
Für mehr Informationen verweisen wir Sie auf die Internetseite des BLV.
Dokumente
- Bewilligungsgesuch für die Werbung mit Tieren (Festumzüge, Wettrennen, usw.) (PDF, 197.56k)
- Zusatzformular "Tierbestand" für Werbung (PDF, 144.73k)
- Fachinformation: Bewilligungs- und Ausbildungspflicht für die Werbung mit Tieren (PDF, 112.19k)
- Richtlinie des LSVW bezüglich der Organisation und des Ablaufs von Umzügen im Rahmen von Alpabzügen (PDF, 270.24k)