Bis heute waren internationale Ausstellungen von Hunden bewilligungspflichtig und Wettkämpfe (Prüfungen) meldepflichtig. Gemäss Artikel 23 des kantonalen Tierschutzreglements (kTschR) benötigen auch regionale und überregionale öffentliche Veranstaltungen, bei denen lebende Tiere verwendet werden, eine Bewilligung.
Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin muss das offizielle Formular "Gesuch für eine öffentliche Veranstaltung (8a)" benützen. Das Amt kann diese Bewilligung an Bedingungen und Auflagen knüpfen, die sich aus der Tierschutzgesetzgebung ergeben.
Der Antrag für eine Bewilligung muss spätestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung dem Amt zugestellt werden.
Gebühren
Das Amt erhebt Gebühren von CHF 80.- bis höchstens CHF 250.- für jeden Entscheid in Zusammenhang mit der Erteilung, dem Entzug oder der Sistierung einer Bewilligung.
Kontrolle
Das Amt kann jederzeit die angeordneten Auflagen und/oder die an die Bewilligung geknüpften Bedingungen, und auch die grundlegenden Tierschutzverpflichtungen kontrollieren oder kontrollieren lassen. Sollten Mängel festgestellt werden, so haben die Verantwortlichen der Veranstaltung die nötigen, zu korrigierenden Änderungen auf Anordnung des Amtes sofort vorzunehmen.
Für die vom Amt verlangten Sofortmassnahmen, können im Sinne des Artikels 130 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, Kosten erhoben werden.