Was ist eine subventionierte Wohnung?
Im Kanton Freiburg wurde eine Zahl von Gebäuden errichtet mit dem Ziel, subventionierte Wohnungen anzubieten. Besitzer dieser Wohnungen sind Private, Stiftungen oder Gemeinden. Die Mieter können Subventionen erhalten, die als Zusatzverbilligungen bezeichnet werden und von ihrer Einkommens- und Vermögenslage abhängen.
Diese Subventionen richten sich nach dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz des Bundes von 1974 (WEG) und dem kantonalen Gesetz von 1985 über die Sozialwohnbauförderung.
Die betreffenden Wohnungen werden in der Regel während 25 Jahren ab ihrem Bau subventioniert. Da jedoch das Förderprogramm im Jahr 2001 aufgehoben wurde, gehen die Subventionen schrittweise zu Ende. Die letzten Wohnungen werden 2026 das Ende der Subventionen erreichen. Doch schon jetzt scheidet jährlich eine bedeutende Zahl von Gebäuden aus und die Mieter erhalten keine Subventionen mehr.
Anfang 2016 wurden noch etwa 3000 Wohnungen im Kanton Freiburg subventioniert. Es ist wichtig, sich bei der Wohnungssuche zu erkundigen, bis wann eine Wohnung subventioniert wird.
Die aktuelle Wohnungshilfe in Form von Mietzinsverbilligungen wird auf Bundesebene durch eine neue Hilfe ersetzt, die sich nach dem Wohnraumförderungsgesetz des Bundes von 2003 (WFG) richtet. Diese Hilfe besteht in der Förderung des Baus von preisgünstigem Wohnraum durch gemeinnützige Wohnbauträger (hauptsächlich Wohnbaugenossenschaften und Stiftungen).