Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, um Subventionen zu erhalten:
- Das steuerbare Einkommen nach direkter Bundessteuer der Bewohner liegt unter 50'000 Franken.
- Das Vermögen der Bewohner liegt unter 144'000 Franken.
- Für jedes Kind unter 18 Jahren oder jugendliche Person in Ausbildung wird die Einkommensgrenze um 2'500.- und das Vermögen um 16'900.- erhöht (falls der Haushalt ein Kind zählt, darf das Einkommen statt 50'000.- bis zu 52'500.- betragen).
- Die Subvention hängt von der "persönlichen Situation" des Mieters ab: Alleinstehend, in Ausbildung, Familie, AHV/IV. Personen mit einer AHV/IV-Rente erhalten höhere Subventionen. Die Subvention wird in % der Anlagekosten der Wohnung berechnet.
Dauer der Subventionen: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Liegenschaftsverwaltung, bis wann das Gebäude Subventionen erhält.
Das Wohnungsamt ist für die Prüfung des Einkommens und des Vermögens sowie für die Berechnung der Subventionen zuständig.