Ende der Mietzinsverbilligungen: Was tun?
Die Finanzhilfen, die Mietern von subventionierten Gebäuden gewährt werden, erreichen nach und nach das Ende ihrer Laufzeit. Es ist wichtig, dass die Mieter wissen, wann die Mietzinsverbilligungen für ihr Gebäude zu Ende gehen, denn sie könnten nach diesem Datum mit einer hohen Zunahme ihres Mietzinses konfrontiert sein.
Es gibt keine festen Regeln für die Berechnung der Mieten nach Ablauf der Finanzhilfen. Nach dem Ende der Subventionen richten sich die Mieten nach dem Obligationenrecht. Die Höhe der Mieten hängt vom Standort des Gebäudes, vom Unterhaltsgrad, vom Wohnungsangebot in der Umgebung und von der Vermietungsstrategie des Besitzers ab.
Für AHV- und IV-Rentnerinnen und Rentner kann es nützlich sein, sich bei der Ausgleichskasse des Kantons Freiburg in Givisiez (Tel. 026 305 52 52) über den Anspruch auf Ergänzungsleistungen zu erkundigen. Mit den Ergänzungsleistungen wird bezweckt, den Existenzbedarf zu decken.
Falls Sie bereits Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben und Ihr Mietzins stark ansteigt, können sie um eine Neuberechnung der Ergänzungsleistungen bitten. Falls Sie bisher keinen Anspruch hatten, könnte der Anstieg des Mietzinses Ihnen neu Anspruch auf Ergänzungsleistungen geben. Dann müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Alle anderen Personen können den Regionalen Sozialdienst ihrer Wohngemeinde kontaktieren, um abzuklären, ob sie einen allfälligen Anspruch auf Leistungen haben.
Auf jeden Fall wird empfohlen, sich frühzeitig zu erkundigen, um besser auf das Ende der Finanzhilfen vorbereitet zu sein.
AHV- und IV-Rentnerinnen und Rentner können sich für Auskünfte und Ratschläge an Pro Senectute Freiburg(besonders interessant ist der Rechner für Ergänzungsleistungen) und Pro Infirmis Freiburg wenden. Diese beiden Institutionen verfügen jedoch nicht über Listen mit verfügbaren preisgünstigen Wohnungen und können auch keine finanziellen Beiträge an die Mieten leisten.
Caritas Fribourg berät und unterstützt Mieter in Schwierigkeiten, insbesondere nach dem Wegfall von Subventionen.