Wohnungspolitik
Die kantonale Wohnungspolitik soll die Qualität des Wohnungsmarkts im Kanton verbessern. Dabei geht es insbesondere darum, ein ausreichendes Angebot an preisgünstigen Wohnungen bereitzustellen.
Die Rolle des Staats
Die Rolles des Staats ist es, günstige Rahmenbedingungen für einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt bereitzustellen.
Das Wohnungsamt
Hauptaufgabe des Wohnungsamts ist der Vollzug der Subventionspolitik im Wohnungsbereich. Das Amt verwaltet die Bundeshilfen, die im alten Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vorgesehen sind. Es zahlt zudem die vom Kanton gewährten Subventionen aus.
Die aktuelle Wohnungshilfe in Form von Mietzinsverbilligungen nimmt jedes Jahr ab und wird künftig durch eine neue Form von Hilfen gestützt auf die Verfassungsartikel des Bundes und des Kantons Freiburg ersetzt. Das WA hat den Auftrag, diesen Wechsel zu begleiten.
Schlichtung von Streitfällen
Im Bereich des Mietwesens gibt es ausserdem Schlichtungskommissionen, für die das Amt für Justiz zuständig ist. Diese führen bei Streitfällen zwischen Vermietern und Mietern Schlichtungsverfahren durch.