Neue Wohnungshilfe
Die aktuelle Hilfe in Form von Subventionen (Mietzinsverbilligungen) wird noch einige Jahre weiterbestehen. Seit 2003 existiert auf Bundesebene jedoch eine neue Hilfe, über die der Bau von preisgünstigem Wohnraum gefördert wird.
Empfänger der Hilfe
Das Bundesgesetz vom 21. März 2003 über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (WFG) sieht finanzielle und technische Hilfen für gemeinnützige Bauträger vor, die preisgünstigen Wohnraum bauen.
Die Hilfe ist für Mitglieder der folgenden Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus bestimmt:
- Wohnbaugenossenschaften Schweiz - Verband der gemeinnützigen Wohnbauträger / Zürich
- WOHNEN Schweiz - Verband der Baugenossenschaften / Luzern
Arten von Hilfen
Darlehen aus den Fonds de roulement, die von Wohnbaugenossenschaften Schweiz (WBG) und von WOHNEN Schweiz verwaltet werden
Anleihensquote der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW)
Verbürgung von Hypothekarkrediten durch die Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaft (HBG)
Solidaritätsfonds von Wohnbaugenossenschaften Schweiz
Technische Vorabklärung von Projekten durch das Bundesamt für Wohnungswesen
Ziel der Hilfen
Das Ziel dieser Hilfe ist es, den Immobilienpark der gemeinnützigen Wohnbauträger auszubauen, um 15 bis 20% billigere Mieten im Vergleich zum freien Markt zu erhalten.
Weitere Informationen über die Möglichkeiten nach WFG sind im Kapitel "Wohnungsbau" zu finden.
Für weitere Auskünfte über die neuen Hilfen für gemeinnützige Wohnbauträger können Sie uns auch kontaktieren!