Übersicht
Dieses Kapitel bietet eine Übersicht über die Instrumente, die zurzeit für den gemeinnützigen Wohnungsbau zur Verfügung stehen und die sich hauptsächlich nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WFG) des Bundes richten.
Dieses Gesetz sieht hauptsächlich indirekte Hilfen für gemeinnützige Wohnbauträger vor (in der Regel Wohnbaugenossenschaften und Stiftungen).
Der Kanton Freiburg verfügt zurzeit über kein kantonales Gesetz zur Förderung von Bauvorhaben von gemeinnützigen Wohnbauträgern. Die vom Bund bereitgestellten Instrumente werden dennoch im Kanton genutzt. So haben die gemeinnützigen Wohnbauträger, die auf dem Kantonsgebiet tätig sind, bis heute Kredite in der Höhe von insgesamt 100 Millionen Franken erhalten.
Im November 2015 hat die kantonale Wohnungskommission dem Grundsatz einer kantonalen Hilfe zugestimmt, die sich auf die Instrumente des WFG stützt. Diese Hilfe besteht zurzeit hauptsächlich in der Information der gemeinnützigen Wohnbauträger und der Gemeinden über die Instrumente nach WFG.