Photo : Thomas Guignard (CC)
Vorstellung
Die kantonale Planung befasst sich im Wesentlichen mit:
- der Ausarbeitung und der Umsetzung des kantonalen Richtplans,
- der Umsetzung der durch den Kanton angefertigten Grundlagenstudien im Zusammenhang mit der Raumplanung,
- sowie der Koordination mit den Nachbarkantonen und dem Bund.
Instrumente
Leitideen und Ziele der Raumplanung
Die Leitideen und Ziele der Raumplanung dienen als Programm zur Revision des kantonalen Richtplans und als politische Orientierungs- und Entscheidungshilfe für sämtliche raumrelevanten Bereiche.
Kantonaler Richtplan
In dem Kantonaler Richtplan sind die Raumplanungspolitik des Kantons und das Programm der zu realisierenden Studien festgelegt. Dieses Dokument umfasst ebenfalls die Projekte von kantonaler Bedeutung. Dieser Plan stellt ein Koordinationsinstrument für die Verwaltung und für die Projekte von kantonaler Bedeutung dar.
Grundlagen der kantonalen Planung
Grundlagen und Sachpläne können die folgenden Bereiche betreffen:die Landschaft, das Kulturgut, die Naturgefahren, die Landwirtschaft, die Besiedlung, die öffentlichen Bauten und Anlagen, die wirtschaftliche Entwicklung, den Tourismus, den Verkehr, die Versorgung, die Umwelt, die schädlichen Einflüsse.
Laufende oder realisierte Studien
Siedlungskonzept (2000) - Für eine gestärkte Entwicklung des Kantons Freiburg.
Abgeschlossene Studie.
Kantonales Leitbild (1999)
Das Leitbild beinhaltet eine Zusammenfassung der Grundgedanken und schlägt Ziele vor, die als Programm zur Revision des kantonalen Richtplans dienen sollen.
Inventar der Fruchtfolgeflächen (1987)
Inventar der Arten und Studie der Landwirtschaftsflächen, um der vom Bund festgelegten Quote zu entsprechen. Abgeschlossene Studie. Periodische Nachführung.
Raumplanungsbericht (2008)
Abgeschlossene Studie.
Sachplan der strategischen Sektoren und von kantonaler Bedeutung (2014)
Abgeschlossene Studie. Archiviert.
Strukturen und sozial-wirtschaftliche Entwicklung des Kantons (1999)
Abgeschlossene Studie.
Sachplan Materialabbau (SaM) (2011)
Abgeschlossene Studie.
Gesetzliche Grundlagen
- Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700).
- Bundesverordnung über die Raumplanung vom 28. Juni 2000 (RPV, SR 700.1).
- Raumplanungs- und Baugesetz vom 2. Dezember 2008 (RPBG, SGF 710.1, siehe BDLF).
- Ausführungsreglement vom 1. Dezember 2009 zum Raumplanungs- und Baugesetz (RPBR, SGF 710.11, siehe BDLF).
- "Der kantonale Richtplan. Leitfaden für die Richtplanung - Richtlinien nach Artikel 8 RPV", Bern, BRP, 1997.