Instrumente, die den Bau von preisgünstigem Wohnraum fördern
Das Wohnraumförderungsgesetz sieht verschiedene Instrumente vor, mit denen der Bau von preisgünstigem Wohnraum gefördert wird. Organisationen, die von diesen Bundeshilfen profitieren möchten, müssen als gemeinnützige Wohnbauträger anerkannt sein und sich einer Dachorganisation anschliessen (Wohnen Schweiz oder Wohnbaugenossenschaften Schweiz). Meist handelt es sich bei diesen Organisationen um Wohnbaugenossenschaften und Stiftungen.
Die Arten von Hilfen für den gemeinnützigen Wohnungsbau:
- Darlehen aus den Fonds de roulement, die von Wohnbaugenossenschaften Schweiz (WBG) und von WOHNEN Schweiz verwaltet werden
- Anleihensquote der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW)
- Verbürgung von Hypothekarkrediten durch die Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaft (HBG)
- Solidaritätsfonds von Wohnbaugenossenschaften Schweiz
- Technische Vorabklärung von Projekten durch das Bundesamt für Wohnungswesen
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Einen Überblick über die verschiedenen Arten von Hilfen bietet Ihnen auch unser Merkblatt: