Der Fonds wird vom Kantonalen Sozialamt verwaltet. Das schriftliche Beitraggesuch wird mit den nötigen Unterlagen an das Kantonale Sozialamt gerichtet; dieses leitet das Gesuch zusammen mit seiner Stellungnahme an die Direktion weiter.
Kantonaler Sozialfonds
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Private soziale Einrichtungen, die als gemeinnützig anerkannt und nicht gewinnorientiert sind, können über den Sozialhilfefonds einen Zuschuss für die Entwicklung oder Verwaltung sozialer Projekte zugunsten von Menschen beantragen, die in prekären Verhältnissen oder in Armut leben.
Herausgegeben von Kantonales Sozialamt
Letzte Änderung: 26.08.2024