Wenn Ihre Angehörigen zu Ihnen in die Schweiz ziehen möchten, müssen sie einen entsprechenden Antrag bei der an ihrem Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung stellen.
Zum Familiennachzug zugelassen, sofern sie über eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung in einem EU/EFTA-Mitgliedstaat verfügen, sind:
- Ihr Ehegatte
- Ihre Kinder und die Ihres Ehegatten, die das 21. Altersjahr noch nicht erreicht haben oder unterhaltsberechtigt sind, sofern sie bei Ihnen leben
- Ihre Eltern/Grosseltern oder die Ihres Ehegatten, sofern eine Unterstützungspflicht besteht
Stammen die Familienmitglieder aus einem Drittstaat und sind nicht im Besitz einer dauerhaften Aufenthaltsbewilligung eines EG/EFTA-Mitgliedstaates, so beschränkt sich die Zulassung im Familiennachzug auf:
- Ihr Ehegatte, sofern Sie beide zusammenleben
- die Kinder, die das 18. Altersjahr noch nicht erreicht haben
Dem Antrag beizulegen sind:
- Dokumente des Heimatstaates, die die Verwandtschaft belegen (Geburtsurkunde, Eheschein, Scheidungsurteil mit Sorgerechtsregelungen für Kinder, usw.)
- eine vom Heimatstaat oder Herkunftsland ausgestellte Bescheinigung der bestehenden Unterhaltspflicht gegenüber der nachzugsberechtigten Person
- eine Kopie des Mietvertrages der Wohnung, in der Ihre Familie untergebracht werden soll
- eine Kopie der Krankenversicherungspolice aller Familienmitglieder, die belegt, dass sie in der Schweiz vollumfänglich gegen Krankheit und Unfall versichert sind (die Zustellung der genannten Unterlagen ist nicht obligatorisch; ohne diese Zustellung wird Bezug auf die von der kantonalen Ausgleichkasse des Kantons Freiburg festgelegten Durchschnittsprämien für die Krankenkasse gemacht)
- Ihre letzten 3 Lohnausweise
- ein Strafregisterauszug für jede volljährige Person
- eine Kopie von jedem Pass
- pro Person 1 Passfoto
Sämtliche Unterlagen sind in eine unserer Amtssprachen zu übersetzen und durch die Schweizer Vertretung beglaubigen zu lassen. Falls nötig, können weitere Unterlagen angefordert werden.
Bei ihrer Ankunft in der Schweiz müssen sie sich beim Amt für Bevölkerung und Migration anmelden. Dazu ist das Formular Ankunftserklärung und Aufenthaltsbewilligungsgesuch - sofern nicht schon mit dem Antrag für das Einreisevisum eingereicht - mit 1 Passfoto und einer Kopie ihres Passes einzureichen.
Die Anmeldung hat innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Einreise zu erfolgen.