Bewilligungsverfahren
Das Aufstellen von Schildern und Plakaten zum Werbegebrauch unterliegt einer Behördengenehmigung. Zahlreiche Elemente werden in Erwägung gezogen, insbesondere die Verkehrssicherheit und die Ästhetik. Je nach Fall sind andere Genehmigungen notwendig (Baubewilligung, Genehmigung den öffentlichen Bereich zu benutzen).
Der Genehmigungsantrag muss bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden, auf der das Aufstellen oder Anbringen vorgesehen ist. Die Gemeinde erteilt ihr Gutachten zum Antrag und übermittelt dieses anschliessend dem Oberamt. Bevor der Entscheid gefällt wird, kann das Oberamt die Gutachten der zuständigen Dienststellen einfordern.
Gesetzesgrundlagen
- Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; RS 741.01)
- Bundesverordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; RS 741.21)
- Gesetz vom 6. November 1986 über die Reklamen (SGF 941.2)
- Ausführungsreglement vom 23. Dezember 1986 zum Gesetz vom 6. November 1986 über die Reklamen (SGF 941.21)