Betrifft die Reform auch jene Personen, die schon pensioniert sind?
Nein, die Reform hat keine Konsequenzen für aktuell pensionierte Personen. Diese Personen werden ihre Renten weiterhin in gleicher Höhe erhalten. Ebenso hat die Reform keine Folgen für Personen, die heute eine Hinterbliebenen-, Invaliden- oder Waisenrente erhalten.
Welche Auswirkungen hat die Reform auf meine zukünftige Pension?
Die Auswirkungen der Reform auf die persönliche Rente können berechnet werden. Die PKSPF stellt den betroffenen Personen einen Rechner zur Verfügung, mit dem sie die Folgen des angepassten Vorsorgeplans für ihre persönliche Altersrente abschätzen können.
Warum wird die Rente im Fall einer vorzeitigen Pensionierung gesenkt?
Die ausbezahlte Altersrente hängt vom angesparten Kapital zum Zeitpunkt der Pensionierung, von der in Zukunft erwarteten Rendite der PKSPF sowie von der Lebenserwartung der Rentnerinnen und Rentner ab. Gemäss den Statistiken der PKSPF hat eine Frau im Alter von 64 Jahren eine Lebenserwartung von weiteren 23,09 Jahren; bei einem Mann sind es 20,93 Jahre. Wenn also eine Frau zwei Jahre früher in Pension geht (im Alter von 62 Jahren), dann muss die PKSPF ihr zwei Jahre länger als die erwarteten 23,09 Jahre eine Rente bezahlen. Das führt zu einer Verlängerung der Zahlungsdauer um 2/23,09, was ungefähr 9% entspricht. Die Rente muss also pro erwartetem Lebensjahr um etwa 5% gesenkt werden. Für einen Mann sind es 2/20,93, was ungefähr 10% entspricht. Diese Rechnung ist insofern anschaulich, als auch die erwartete Leistung sowie die Lebenserwartung der potentiellen Partnerin oder des potenziellen Partners berücksichtigt werden.
Warum will die PKSPF die sogenannte versicherungstechnische Kürzung einführen?
Aktuell wird die Rente im Fall einer frühzeitigen Pensionierung vor 62 Jahren zwischen 60 und 62 Jahren nicht gesenkt. Aber sie wird vor dem Alter von 60 Jahren um 2% gekürzt respektive ab dem Alter von 62 Jahren um 2% erhöht. Aus technischer Sicht ist die Berechnung der vorgezogenen Altersrente daher nicht neutral (die korrekte Kürzung würde jährlich etwa 5% betragen), weil Versicherte, die vor dem 62. Altersjahr in Pension gehen, keine entsprechende Senkung erfahren, obwohl sie ein oder mehrere Jahre von zusätzlichen Zahlungen profitieren. In anderen Worten: Die aktuelle Berechnung begünstigt Versicherte, die sich eine frühzeitige Pensionierung leisten können, auf Kosten derjenigen, die später pensioniert werden und aufgrund des kürzeren Zahlungszeitraums keine «angemessene» Erhöhung der Rente erhalten. Die Einführung einer strikten versicherungstechnischen Berechnung im neuen Vorsorgeplan garantiert somit, dass die Renten von allen Versicherten auf Grundlage der tatsächlichen Lebenserwartung zum Zeitpunkt des Austritts aus dem Erwerbsleben berechnet werden. Damit wird eine unerwünschte Solidarität beendet.
Wird das Rentenalter erhöht?
Nein, eine Erhöhung des Rentenalters ist nicht vorgesehen. Es wird nach wie vor möglich sein, im Alter von 58 bis 65 Jahren in Rente zu gehen und einen AHV-Vorschuss zu beziehen. Jedoch wird die Rente versicherungstechnisch berechnet werden, was vor der Revision nicht der Fall ist. Das wird zur Folge haben, dass die von der PKSPF ausbezahlten Renten sinken.
Welche Rechte auf einen AHV-Vorschuss habe ich vor und nach der Reform?
Der AHV-Vorschuss ist von der aktuellen Reform nicht betroffen. Gemäss aktuellem Stand der Dinge bleibt das System für den AHV-Vorschuss also erhalten.
Benachteiligt das Beitragsprimat im Vergleich zum Leistungsprimat diejenigen Personen, die eine untypische berufliche Karriere haben, zum Beispiel mit Unterbrüchen oder unterschiedlichem Beschäftigungsgrad?
Im Fall der PKSPF werden die Leistungen auf Grundlage der versicherten Lohnsumme einer ganzen Laufbahn berechnet. Mit diesem System wird sichergestellt, dass Unterbrüche der Karriere, variierender Beschäftigungsgrad oder andere Schwankungen des versicherten Lohns berücksichtigt werden. Laut den Aussagen der Spezialisten bestraft der Übergang zum Beitragsprimat Personen mit einer untypischen Karriere nicht. Vor allem aus folgenden Gründen:
- Die Altersgutschriften (Anteil der gesamten Beiträge, die den Ersparnissen gutgeschrieben werden) passen sich immer dem tatsächlich ausbezahlen Lohn an, so dass sich das persönliche Sparguthaben entsprechend dieser Gutschriften entwickelt. Der versicherte Lohn (Lohn abzüglich Koordinationsabzug) wird auf die gleiche Art und Weise berechnet wie im Leistungsprimat. Das heisst, dass der Koordinationsabzug in Abhängigkeit des Beschäftigungsgrads berechnet wird. Dieser Absatz benachteiligt die Personen mit einem tieferen oder im Laufe der Karriere schwankenden Beschäftigungsgrad nicht.
Das Beitragsprimat bedeutet für diese Personen deshalb keine Nachteile im Vergleich zum vor der Revision geltenden System.
Bietet das Beitragsprimat Vorteile für Personen mit untypischen Karrieren?
Der neue Vorsorgeplan vereinfacht die Berechnung von Leistungseinkäufen für untypische Karrieren. Mit der Anpassung ist es nicht mehr notwendig, die Skala für Austrittsleistungen zu verwenden, um die Auswirkungen eines geleisteten Beitrags zu berechnen. Dieser wird direkt in Franken auf dem Altersguthaben (auch Ersparnisse genannt) gutgeschrieben. Nach Einschätzung der Experten vereinfacht die wegfallende Austrittsleistungsskala die Karriereplanung und ermöglicht die Vergleichbarkeit und die Kompensation fehlender Jahre über freiwillige Einkäufe. Dabei ist der Betrag nicht mehr vom Alter abhängig, in dem der Einkauf erfolgt (die aktuelle Austrittsleistungsskala steigt mit dem Alter an, so dass der Einkauf für die gleiche Höhe der Altersrente beispielsweise mit 55 Jahren teurer ist als mit 30 Jahren).