Beruflicher Vorsorgeplan
Die Revision des Vorsorgeplans des Staatspersonal ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.
Ab 1. Januar 2022 gelten progressive Beitragssätze in Abhängigkeit vom BVG-Alter gemäss folgender Tabelle :
Plan Standard
Alter | Beitragssatz Arbeitnehmer/in | Beitragssatz Arbeitgeber/in |
---|---|---|
22-34 Jahre | 10,02% | 12,38% |
35-44 Jahre | 10,02% | 13,38% |
45-54 Jahre | 12,92% | 16,88% |
55-70 Jahre | 13,02% | 21,38% |
Das BVG-Alter wird in Jahren bestimmt (laufendes Kalenderjahr – Geburtsjahr). Damit hat also eine Person, die am 1. Januar 1980 oder am 31. Dezember 1980 geboren ist, während des ganzen Jahres das gleiche BVG-Alter, nämlich 2022-1980 = 42 Jahre. Die Beitragserhöhung erfolgt im Alter von 35, 45 und 55 Jahren (BVG-Alter, also per 1. Januar des entsprechenden Jahres).
Neu können sich die versicherten Personen auf freiwilliger Basis für zwei weitere Sparpläne mit höheren Beiträgen für bessere Rentenleistungen entscheiden.
So können im Pensionsplan versicherte Staatsmitarbeiterinnen und Staatsmitarbeiter wählen, ob sie ihren Beitrag um 1% (nur Sparbeitrag – Plan «Plus») oder um 3% (Sparteil 2,9 % und Risikoteil 0,1% - Plan «Maxi») erhöhen wollen. Für die Altersgruppe der 22- bis 34-Jährigen ist die Beitragserhöhung für den Plan «Maxi» auf 1 % (Sparteil 0,9 % und Risikoteil 0,1 %) statt 3 % festgelegt. Der Beitragszuschlag entsprechend dem gewählten Sparplan entfällt nur auf den Arbeitnehmerbeitrag, der Arbeitgeberbeitrag bleibt unverändert.
Für den Plan «Maxi», der bessere Risikoleistungen (Tod und Invalidität) als die Pläne «Standard» und «Plus» bietet, muss die betreffende Person voll arbeitsfähig sein. So beträgt die Invalidenpension im Plan «Maxi» 60 % des versicherten Lohns, gegenüber 57,5 % in den Plänen «Standard» und «Plus».
Der Sparplan kann nur einmal pro Kalenderjahr per 1. Januar bzw. auf den ersten Tag des Pensionskassenbeitritts für neue Mitarbeitende gewechselt werden. Ein Wechsel auf einen anderen Termin ist nicht möglich.
Jeweils im Herbst erhalten alle im Pensionsplan versicherten Mitarbeitenden eine Mitteilung zur Erinnerung, dass sie ihren Sparplan für das folgende Jahr wechseln können, wenn sie dies möchten. Unternimmt die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter nichts, wird der beim letzten Entscheid gewählte Plan weitergeführt. Neu eingestellte Mitarbeitende erhalten diese Informationen zusammen mit ihrem Arbeitsvertrag.
Bisherige Mitarbeitende können die gewählte Option via die Dienstleistung «Wahl des Sparplans» im E-Government-Schalter registrieren. Sie können die gewählte Option zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember erfassen, und diese tritt dann am 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft. Sie sind standardmässig dem Plan Standard angeschlossen.
Mitarbeitende, die nicht im E-Government-Schalter registriert sind oder sich für Lohnabrechnungen in Papierform entschieden haben, müssen ihrer Lohnberechnungsstelle spätestens bis 31. Dezember ein ausgefülltes und unterschriebenes Formular zustellen, das am 1. Januar des folgenden Jahres wirksam wird.
Weitere Informationen zu den Auswirkungen der verschiedenen Sparpläne auf die Altersleistungen finden Sie auf der Website der Pensionskasse. Sie können sie auch direkt kontaktieren, um ein Gespräch zu vereinbaren.
Zu den Auswirkungen der Beitragssätze auf den gemäss Lohnabrechnung abgezogenen Betrag steht unten ein Onlinerechner zur Verfügung. Für weitere Lohnfragen finden Sie die Kontaktdaten der Lohnberechnungsstellen unter folgender Adresse.
Onlinerechner
Onlinerechner 2025 ermöglicht die Berechnung der Beitragsdifferenz auf der Lohnabrechnung basierend auf dem gewählten Vorsorgeplan.
Nützliche Dokumente und Links
Pensionierung mit AHV-Vorschuss
Der vom Arbeitgeber-Staat finanzierte AHV-Vorschuss bietet den Mitarbeitenden die Möglichkeit der Frühpensionierung, ohne dass sie den gewährten Betrag zurückzahlen müssen.
Die Bedingungen für die Finanzierung sind:
- Alter zwischen 58 und 65 Jahren
- 13 Dienstjahre beim Staat Freiburg
Ab 60 Jahren entspricht die Höhe des Vorschusses 90 % der AHV-Maximalrente. Die Finanzierung wird gekürzt, wenn der Vorschuss vor dem 60. Lebensjahr ausbezahlt wird.
Berechnung im Verhältnis zum effektiven durchschnittlichen Beschäftigungsgrad der letzten 7 oder 13 Dienstjahre (berücksichtigt wird der für die Mitarbeitenden vorteilhafteste Beschäftigungsgrad).
Informationen und Dokumente im Zusammenhang mit mit AHV-Vorschuss für das Staatspersonal:
- Beantragung einer AHV-Vorschuss-Finanzierung - vollständige Pensionierung
- Beantragung einer AHV-Vorschuss-Finanzierung - Teilpensionierung
- Beantragung einer AHV-Vorschuss-Finanzierung - Polizeigewalt Beamtinnen/Beamten
- Gesetz über die Pensionskasse des Staatspersonals (PKG)
- In den Ruhestand gehen : Leitfaden Pensionierung Checkliste
- Anhang II - Monatliches Budget
- Anhang III - Jährliche Ausschüttung
Pensionskasse des Staatspersonals Freiburg
Die Pensionskasse des Staatspersonals Freiburg (PKSF) hat die Aufgabe, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staates, seiner Einrichtungen und Anstalten gegen die Risiken Alter, Invalidität und Tod zu versichern.