Der Staat Freiburg und seine Anstalten beschäftigen über 19'000 Personen. Bei ihrer Pensionierung erhalten sie eine AHV-Rente (1. Säule) und die Erträge ihrer persönlichen Vorsorge (3. Säule). Sie erhalten auch eine Altersrente (2. Säule) von der Pensionskasse des Staatspersonals Freiburg (PKSPF). Diese Pensionskasse wird gemeinsam von Vertretenden der Angestellten und des Arbeitgebers geführt.
Der Vorstand der PKSPF kündigte im Juni 2018 an, dass die Stabilität der Pensionskasse aufgrund von zwei Trends gefährdet ist. Einerseits steigt die Lebenserwartung: Gemäss Bundesamt für Statistik hat sie sich in den letzten 20 Jahren bei Männern im Alter von 65 Jahren um ungefähr drei Jahre erhöht; bei Frauen im gleichen Alter ist sie um zwei Jahre angestiegen. Andererseits sinken die Renditen an den Finanzmärkten: Während im Jahr 2011 noch eine Rendite von 4,5% erwartet werden konnte, werden die Renditeerwartungen künftig noch auf 2,8% geschätzt.
Die Berechnungen der PKSPF sind klar: Die Kombination der beiden Trends hat für die PKSPF mittelfristig eine Finanzierungslücke zur Folge. Gesetzlich gilt eine Finanzierung dann als tragfähig, wenn die Pensionskasse im Jahr 2052 einen Deckungsgrad von 80% erreicht. Der Deckungsgrad ist das Verhältnis zwischen dem Vermögen der Pensionskasse und dem gesamten Guthaben der aktiven und pensionierten Versicherten. Berechnungen zeigen, dass der Deckungsgrad bis im Jahr 2052 auf 45% sinken könnte, wenn nichts unternommen wird. Es müssten 1,4 Milliarden Franken in die PKSPF investiert werden, damit die Leistungen erhalten und zugleich die gesetzlichen Regeln eingehalten werden können (basierend auf einer Zinsgutschrift von 2,5%; die Schätzung der PKSPF kam auf Kosten von 1,8 Milliarden Franken bei einer Zinsgutschrift von 2%). Als Reaktion auf diese Feststellung legte der Vorstand der PKSPF dem Staatsrat einen Bericht vor und forderte diesen zum Handeln auf.