Kalender und Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt 42 Stunden pro Woche bei bei einem Beschäftigungsgrad von 100 %. Die Arbeitsstunden müssen zwischen 6.00 und 20.00 Uhr geleistet werden und können daher flexibel gestaltet werden, sofern es die dienstlichen Erfordernisse zulassen.
Eine Mittagspause vonmindestens 30 Minuten unterbricht den Arbeitstag, wenn dieser länger als 7 Stunden dauert.
Bei einem Beschäftigungsgrad von 100 % darf der monatliche Bonus/Malus-Saldo (Differenz zwischen der pro Monat gearbeiteten und der geschuldeten Arbeitszeit) 40 Stunden nicht überschreiten, und der negative Saldo beträgt maximal -20 Stunden. Die +40 Stunden und -20 Stunden werden entsprechend dem Beschäftigungsgrad anteilig berücksichtigt. Dasselbe gilt für die Arbeitszeit.
Im Reglement über die Arbeitszeit des Staatspersonals finden sich neben den freien individuellen Arbeitszeiten (Art. 7) auch Informationen über teilweise vorgeschriebene Arbeitszeiten (Art. 8) und vollumfänglich vorgeschriebene Arbeitszeiten (Art. 9).
Mobile Arbeit und Telearbeit
Die mobile Arbeit ist die Erledigung der beruflichen Aufgaben ausserhalb des üblichen Arbeitsortes, namentlich daheim, in einem Coworking oder im öffentlichen Verkehr. Die Rahmenbedingungen sind folgende:
- erleichterter Zugang zur mobilen Arbeit durch ein einfaches und schnelles Genehmigungsverfahren;
- Flexibilisierung des Arbeitsortes: die mobile Arbeit ist sowohl an einem privaten als auch an einem öffentlichen Ort erlaubt. Durch die Möglichkeit, neu auch beim Pendeln in den öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohn- und Arbeitsort zu arbeiten, kann der Arbeitstag verkürzt werden und die Angestellten erhalten mehr Zeit für ihre Familie und Freizeit;
- die mobile Arbeit ist bis zu 50 % des vertraglichen Beschäftigungsgrades erlaubt;
- die Anwesenheit des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin am üblichen Arbeitsort ist mindestens an einem festen Halbtag pro Woche erforderlich, um die Koordination mit den Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen sicherzustellen.
Die Einzelheiten der mobilen Arbeit werden in einer schriftlichen Vereinbarung (mit dem untenstehenden Formular) zwischen dem/der Vorgesetzten und dem/der Mitarbeiter/in festgehalten und von der Chefin bzw. vom Chef der Verwaltungseinheit validiert.
Unterlagen
- Verordnung vom 12. Oktober 2020 über die mobile Arbeit des Staatspersonals
- Kommentar der Verordnung vom 12. Oktober 2020 über die mobile Arbeit des Staatspersonals
- Formular «Vereinbarung über die mobile Arbeit»
- Leitfaden - Tipps mobile Arbeiten
- Liste der Räume für gemeinsame Arbeit (Coworking), die dem Staatspersonal zur Verfügung stehen
Job/Top-sharing
In einer immer mobileren Arbeitswelt möchten immer mehr Frauen und Männer Teilzeit arbeiten um ihren Beruf bestmöglich mit ihrem Privatleben zu vereinbaren. Der Staat Freiburg ist sich dieser Entwicklung bewusst und fördert Teilzeitarbeit. Zu diesem Zweck hat der Staatsrat am 18. Februar 2020 die Aktion der HR-Politik bezüglich Veröffentlichung aller Stellenangebote mit einer Beschäftigungsspanne validiert.
Folgende Dokumente geben einen kurzen Überblick zur Ausgestaltung einer Teilzeitstelle und zum Job-/Topsharing:
Reglement über die Arbeitszeit und Flexible Arbeitszeitmodelle
Reglement, Kommentar und Richtlinien über die Arbeitszeit und Flexible Arbeitszeitmodelle beim Staat Freiburg: