Ein unbezahlter Urlaub von maximal zwei Jahren kann von der Anstellungsbehörde bewilligt werden.
Es besteht kein Anrecht auf unbezahlten Urlaub. Wenn es die Umstände des Unterrichtens erfordern, kann die Bewilligung verweigert werden.
Alle nachfolgenden Informationen betreffen das Lehrpersonal der BKAD
Ein unbezahlter Urlaub von maximal zwei Jahren kann von der Anstellungsbehörde bewilligt werden.
Es besteht kein Anrecht auf unbezahlten Urlaub. Wenn es die Umstände des Unterrichtens erfordern, kann die Bewilligung verweigert werden.
Herausgegeben von Amt für Ressourcen
Letzte Änderung: 07.11.2024