Ziele
Die Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion sorgt dafür, dass die Beschäftigungspolitik des Kantons auf einen möglichst ausgeglichenen Arbeitsmarkt abzielt. Hierfür ist sie an zwei verschiedenen, aber komplementären Fronten aktiv:
- Die Verhütung drohender und die Bekämpfung bestehender Arbeitslosigkeit.
- Die Beobachtung des Arbeitsmarkts und die Einflussnahme auf ihn, besonders auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes und des Personenfreizügigkeitsabkommens.
Als kantonale Behörde im Bereich der Beschäftigung und des Arbeitsmarkts überträgt die VWBD ihre Kompetenzen an zwei Dienststellen, nämlich:
- Das Amt für den Arbeitsmarkt;
- Die öffentliche Arbeitslosenkasse.
Das Amt für den Arbeitsmarkt
Das Amt für den Arbeitsmarkt setzt die Beschäftigungspolitik der Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion um. Es verfolgt dabei drei Ziele:
- Die Stellensuchenden rasch und dauerhaft wiedereingliedern, insbesondere mit Unterstützung der regionalen Arbeitsvermittlungszentren, deren Tätigkeit es koordiniert.
- Die Entwicklung des Arbeitsmarkts günstig beeinflussen, indem es einen geeigneten Massnahmenkatalog anbietet.
- Die Transparenz des Arbeitsmarkts gewährleisten, damit sich alle Partner ein besseres Bild von ihm machen können.
Die öffentliche Arbeitslosenkasse
Die öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Freiburg bestimmt den Anspruch der stellensuchenden Personen auf Entschädigung gemäss der Gesetzgebung des Bundes und des Kantons und zahlt die Leistungen aus. Sie garantiert den Versicherten eine angemessene Entschädigung für Einkommenseinbussen infolge Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Schlechtwetter oder Insolvenz des Arbeitgebers.